ASP-Bekämpfungsmaßnahmen im Emsland: Über 15 Millionen Euro Schaden für Schweinehalter – Betroffene Betriebe müssen entschädigt werden!
Durch ASP-Restriktionen im Emsland ist für die landwirtschaftlichen Betriebe ein Schaden von mindestens 15 Mio. Euro entstanden. Die ISN fordert eine Entschädigung.
Damme, 30.09.2022. Mit dem Auslaufen der ASP-Restriktionszone im Emsland sind die Probleme der Schweinehalter längst nicht gelöst. Durch die über 90 Tage andauernden Restriktionen und Vermarktungsbeschränkungen ist ein Schaden von mindestens 15 Mio. Euro entstanden. Die ISN fordert Bund und Land auf, die Bauern nicht weiter im Stich zu lassen und für die entstandenen Schäden aufzukommen. Gleiches muss auch für alle zukünftigen Ausbruchsfälle gelten!
Hervorragende Seuchenbekämpfung geleistet
Am 05. Oktober wird endlich die Restriktionszone zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Niedersachsen in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim aufgehoben. Im Klartext heißt das, dass der Seuchenausbruch im Emsland als beendet gilt. Um Mitternacht kann dann wieder mit dem Verbringen und Vermarkten der Schweine begonnen werden. Was die eigentliche Seuchenbekämpfung vor Ort angeht, haben die Abläufe hervorragend geklappt. In Schulnoten wäre das eine glatte 1
, lautet das Fazit von ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack.
Insbesondere die Abstimmungen zwischen den landwirtschaftlichen Organisationen und den Behörden vor Ort haben sehr gut funktioniert und sind immer Hand in Hand gegangen. Dass man es in einer der veredlungsintensivsten Regionen Deutschlands geschafft hat, das Seuchengeschehen auf den Ausbruchsbetrieb zu beschränken, zeigt ja, wie gut die Betriebe und Behörden vor Ort gearbeitet haben.
Vermarktung mangelhaft
Komplett anders sieht es bei der Vermarktung der Tiere aus den Restriktionszonen aus: Dass es trotz dieses hervorragenden Einsatzes bei der Seuchenbekämpfung keinerlei Bewegung aus Brüssel gegeben hat, die Frist für Aufhebung der Maßnahmen zu verkürzen, ist ein Schlag ins Gesicht aller Beteiligten! Dies hat zudem zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden geführt. Vor allem aufgrund der umfangreichen Quarantänemaßnahmen war das Fleisch schließlich nur äußerst schwer zu vermarkten
, fasst Staack die Lage zusammen.
Nicht verschweigen darf man allerdings auch, dass auf Abnehmerseite noch immer erhebliche Vorbehalte bestehen, Fleisch abzunehmen, das von Tieren aus Restriktionszonen stammt
, erläutert Staack und ergänzt: Besonders das ist etwas, was man rational nicht begreifen kann, da dieses Fleisch von Tieren stammt, die im Rahmen der Quarantänemaßnahmen intensivst untersucht wurden, bevor sie überhaupt zur Schlachtung verbracht werden durften.
Betriebe erleiden massive Verluste
Umso schmerzhafter ist es, wenn man den Schaden, der trotz aller Bemühungen für die landwirtschaftlichen Betriebe entstanden ist, betrachtet. Nach unseren Kalkulationen beträgt der kurzfristige Gesamtschaden für die Schweinehalter im Emsland und in der Grafschaft Bentheim aufgrund der Maßnahmen mindestens 15 Mio. Euro!
, macht Staack deutlich. Und das ist noch nicht die Schlussrechnung, da derzeit noch unklar ist, welche Erlöse für die in den nächsten Wochen abzuliefernden Schweine tatsächlich erzielt werden können. Weitere erhebliche Zusatzkosten sind zudem entlang der Lieferkette entstanden
, erläutert Staack weiter. Darüber hinaus ist noch mit gravierenden Langzeitfolgen zu rechnen. Viele Betriebe mussten, um diese Phase zu überstehen, Kredite aufnehmen, sind in Zahlungsverzug bei den Lieferanten geraten oder ganz aus der Schweinehaltung ausgestiegen. Das heißt ganz klar, dass die Betriebe aufgrund dieser staatlichen Quarantänemaßnahmen wirtschaftlich ins Aus gedrängt wurden
, so Staack.
ISN fordert Entschädigung für betroffenen Betriebe
Vor diesem Hintergrund fordern wir die niedersächsische Landes- und gleichermaßen auch die Bundesregierung auf, einen Entschädigungs-fonds für die betroffenen Betriebe einzurichten und für die entstandenen Schäden aufzukommen
, fordert ISN-Geschäftsführer Staack. Speziell Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir sollte es seinem Amtskollegen aus Italien gleichtun, der bereits im Juli einen Erlass herausgegeben hat, einen Fonds über 25 Mio. Euro einzurichten, um zu Schaden gekommene Unternehmen der gesamten Lieferkette in den ASP-Gebieten zu entschädigen. Da muss man sich wirklich fragen, warum geht das in Italien, aber nicht in Deutschland? Warum werden hierzulande Betriebe im europäischen Wettbewerb benachteiligt? Es ist nicht nachvollziehbar, dass andere Länder so etwas durchsetzen, während Deutschland sich von Brüssel scheinbar willkürlich getroffene Absagen zur Fristverkürzung gefallen lässt,
macht Staack seinem Ärger Luft.
Wir fordern Bund und Land auf, den Betrieben endlich zu helfen und sie nicht weiterhin im Stich zu lassen. Die Bauern brauchen dringend Hilfe! Sie müssen entschädigt werden! Wir erwarten das übrigens nicht nur für diejenigen Betriebe aus der aktuellen Restriktionszone, die nächste Woche aufgehoben wird, sondern für alle Betriebe in ganz Deutschland, die mit ASP-Restriktionen zu kämpfen hatten und haben. Genauso wie für alle zukünftigen Fälle! Minister Özdemir darf hier nicht weiter abtauchen.
Annahmen für die Schadenskalkulation:
Allein durch die rund 17.000 Schweine, die während des Bestehens der Restriktionen zur Schlachtung geliefert wurden, entstand ein Schaden von etwa 3,4 Mio. Euro, weil diese für 0 Euro ‘verkauft‘ werden mussten. Zusätzlich mussten die Betriebe sogar noch die Kosten für den Transport tragen. Weitere ca. 60.000 bis 70.000 Schweine erreichten bzw. erreichen bis zum 05. Oktober die Schlachtreife und sind durch die Wartezeit deutlich zu schwer für die Abrechnungs-masken der Schlachthöfe. Teilweise wiegen die Schweine jetzt rund 170 kg statt der üblichen 120 kg, wodurch deutliche Abzüge bei den Auszahlungspreisen entstehen. Zusammen mit den höheren Kosten für die längere Fütterung der Tiere dürfte sich dieser Schaden auf weitere 3,9 Mio. Euro belaufen. Hinzu kommen Schäden in der Ferkelerzeugung durch die stockende Vermarktung der Tiere von etwa 2,4 Mio. Euro sowie die erhöhten Kosten durch die längere Belegung der Ställe und die weiteren Kosten, die noch in den zwei bis drei Wochen nach Aufhebung der Restriktionszonen entstehen.