07.03.2025rss_feed

ASP in Baden-Württemberg: Zweiter Fall bei Wildschwein nahe der hessischen Grenze

ASP-Restritkionszonen in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg (Quelle: https://visualgeoserver.fli.de, abgerufen am 07.03.2025)

ASP-Restritkionszonen in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg (Quelle: https://visualgeoserver.fli.de, abgerufen am 07.03.2025)

Im August 2024 wurde erstmals ein Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein in Baden-Württemberg festgestellt. Nun wurde ein zweiter Fall bestätigt. Das Tier wurde nördlich der A6 bei Mannheim in unmittelbarer Nähe zur hessischen Grenze tot aufgefunden. Der Fall fügt sich somit in das Seuchengeschehen auf hessischer Landesseite bei Lampertheim ein. Die bereits eingerichteten Sperrzonen bleiben daher unverändert.

 

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) grassiert seit Mitte letzten Jahres im Schwarzwildbestand in Hessen und Rheinland-Pfalz. Auch in Baden-Württemberg war das Virus im August 2024 bei einem Wildschwein festgestellt worden. Seitdem gab es dort keinen Fall mehr. Wie das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg heute mitteilte, gibt es nun einen zweiten Fall. Das habe das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) gestern (06.03.2025) bestätigt.

 

Kein isolierter Fall

Laut Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk, wurde das Tier nördlich der A6 bei Mannheim tot aufgefunden. Dieser Fall fügt sich in das bereits seit Wochen grassierende Seuchengeschehen auf der hessischen Landesseite bei Lampertheim ein. Es handelt sich somit nicht um einen einzelnen isolierten ASP-Fall. Hausschweinebestände sind in Baden-Württemberg nach wie vor nicht vom ASP-Virus betroffen, sagte Hauk heute.

 

Bereits eingerichtete Sperrzonen bleiben bestehen

Die Stadt Mannheim führt mit Unterstützung anderer Behörden und Stellen im Land die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen vor Ort durch und hat entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen. Die bereits aufgrund der hessischen ASP-Fälle eingerichteten Sperrzonen bleiben auf baden-württembergischem Gebiet vom neuen Fund unberührt, da dieser sich in das bisherige Seuchengeschehen in Hessen einfügt. Oberstes Ziel bleibt es, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und einen Übertritt auf Hausschweinebestände zu verhindern.

 

Bekämpfungsmaßnahmen in vollem Gange

Zu den Bekämpfungsmaßnahmen erklärte Hauk, dass die passive Überwachung, insbesondere in Verbindung mit einer aktiven Suche nach verendeten Wildschweinen, das wirksamste Instrument zur Feststellung der ASP und zur Überwachung ihrer Ausbreitung sei. Zudem wurden mit dem Erstausbruch der Seuche ASP-Schutzzäunen aufgestellt, um eine Ausbreitung der ASP durch die Migration von infizierten Wildschweinen zu verhindern. Den Zaunbau wurde in Abstimmung mit Hessen lageabhängig in den vergangenen Monaten aktiv vorangetrieben und weiter strategisch fortgesetzt. Um einen Viruseintrag in Hausschweinebestände zu verhindern, seien Biosicherheitsmaßnahmen unverzichtbar und das Gebot der Stunde, betonte Hauk. Eine Beratung zur Biosicherheit werde für Betriebe jeder Art und Größe vom Schweinegesundheitsdienst der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg im Auftrag des Landes angeboten.


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