10.10.2022rss_feed

ASP in Brandenburg: EU-Kommission genehmigt vorzeitige Aufhebung der Sperrzone III

Grünes Licht von der EU-Kommission: Am 8. Oktober 2022 durfte die Sperrzone III im Landkreis Uckermark vorzeitig aufgehoben werden

Grünes Licht von der EU-Kommission: Am 8. Oktober 2022 durfte die Sperrzone III im Landkreis Uckermark vorzeitig aufgehoben werden

Gute Nachrichten für schweinehaltende Betriebe in der Uckermark: Am Samstag (8. Oktober 2022) wurde die Sperrzone III im Landkreis Uckermark vorzeitig aufgehoben. Damit können Schweine aus diesen Gebieten wieder ohne Einschränkungen vermarktet werden. Darüber hinaus kann ein weiteres ASP-Kerngebiet im Land Brandenburg aufgelöst werden.

ISN: Gut so! Durch die vorzeitige Aufhebung der Restriktionen entspannt sich die Situation für die schweinehaltenden Betriebe in der Uckermark deutlich.

 

Die Sperrzone III, die sich aus einer Schutzzone mit einem Radius von rund drei Kilometern und einer Überwachungszone mit einem Radius von rund zehn Kilometern zusammensetzt, wurde am 08.07.2022 wegen eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Schweinemastbestand mit gut 1.000 Tieren im Landkreis Uckermark auf der Grundlage der EU-Verordnung 2021/605 eingerichtet.

 

EU-Kommission stimmt Fristverkürzung zu

Die folgenden Untersuchungen innerhalb dieser Zone ergaben, dass es keinen Zusammenhang zwischen dem Ausbruch in dem Hausschweinbestand und dem lokalen ASP-Seuchengeschehen beim Schwarzwild gibt. Alle in der Sperrzone III untersuchten Proben wurden mit negativem Ergebnis auf ASP untersucht. Brandenburg hatte daher bei der EU-Kommission einen Antrag zur Verkürzung der Frist der Sperrzone III von 12 Monaten auf 3 Monate und die Aufhebung zum 08.10.2022 beantragt. Die Genehmigung des Antrages des Landes Brandenburg erreichte am Freitag das Verbraucherschutzministerium von der EU-Kommission.

 

Drittes Kerngebiet wird aufgelöst

Zur Bekämpfung der ASP beim Schwarzwild wurden in Brandenburg bisher insgesamt zehn Kerngebiete eingerichtet. Die beiden zuerst betroffenen Kerngebiete (Kerngebiet 1 und 3) in den Landkreisen Oder-Spree, Spree-Neiße und Dahme-Spreewald konnten im Mai 2022 aufgehoben werden, da hier seit mehreren Monaten keine neuen ASP-Fälle festgestellt wurden.

Mit Wirkung zum 08.10.2022 wurde auch das gemeinsame Kerngebiet (Kerngebiet 5) des Landkreises Oder-Spree und der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) aufgehoben. Auch hier wurde über einen Zeitraum von drei Monaten kein positiver ASP-Fall mehr festgellt. Nach Aufhebung des Kerngebietes 5 wird dieses Gebiet als Weiße Zone (durch Festzäune abgegrenzte Zone um das infizierte Gebiet mit reduziertem Wildschweinbestand) um das Kerngebiet 4 weitergeführt. Die verbleibenden Weißen Zonen der Landkreise Oder-Spree und Dahme-Spreewald werden ebenfalls aufgehoben und als Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) fortgeführt. Die betroffenen Landkreise und die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) können dadurch Nutzungsbeschränkungen endgültig aufheben, die vor allem für Land- und Forstwirtschaft in den Kerngebieten gelten.

Auf Grund neuer ASP-Fälle außerhalb des bisherigen, südlichen Kerngebietes im Landkreis Spree-Neiße muss das Kerngebiet 6 und die Weiße Zone nach Westen erweitert werden. In Brandenburg wurde bislang bei insgesamt 2.620 Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest festgestellt.

 

Die ISN meint:

Gut, dass sich das Bundeslandwirtschaftsministerium für den Antrag aus Brandenburg bei der Kommission eingesetzt hat und der Antrag auf Verkürzung der Restriktionen in der Uckermark von der EU-Kommission bewilligt wurde. Durch die vorzeitige Aufhebung der Restriktionen entspannt sich die Situation für die schweinehaltenden Betriebe im Landkreis Uckermark, da sie ihre Schweine nun wieder uneingeschränkt vermarkten dürfen. Gleichzeitig bleibt die Situation für die Schweinebetriebe in den übrigen Restriktionszonen in Brandenburg und Sachsen jedoch weiterhin schwierig und führt zu massiven Verlusten in den Betrieben.

 


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