ASP in Hessen: Weitere Lockerungen im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Trotz anhaltender ASP-Funde im hessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg, kann der Landkreis mit einer neuen Allgemeinverfügung teilweise Lockerungen aussprechen. Für schweinehaltende Betriebe bleiben die betrieblichen Seuchenschutzmaßnahmen bestehen, allerdings entfallen künftig wieder die vorgeschriebenen Drohnenüberflüge vor der Ernte. Die Eindämmung der ASP bleibt weiterhin oberstes Ziel.
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat gestern (22.04.2025) eine neue Allgemeinverfügung zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) veröffentlicht. Die Verfügung bringt spürbare Erleichterungen mit sich und wird heute (23.04.2025) in Kraft treten.
Köhler: Entlastungen mit Augenmaß
Die neuen Regelungen bedeuten einen wichtigen Schritt zurück zur Normalität – mit Augenmaß und weiterhin hoher Aufmerksamkeit für den Seuchenschutz
, betont Vize-Landrat Lutz Köhler. Wir wissen, wie stark die Bevölkerung, Jäger und Landwirte in den vergangenen Monaten belastet waren – umso wichtiger ist es, dass wir nun spürbare Entlastungen ermöglichen können. Gleichzeitig bleibt es entscheidend, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin konsequent einzuhalten.
Neuregelung der Jagd in der Sperrzone II
Für die Jagd in der Sperrzone II gelten künftig weniger Einschränkungen. Bewegungs- und Erntejagden bleiben zwar weiterhin verboten, jedoch wird lediglich noch empfohlen, bei der Jagd Schalldämpfer zu verwenden. Zudem müssen Jägerinnen und Jäger nach wie vor bestimmte Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Ziel bleibt es, die Wildschweinpopulation weiterhin deutlich zu reduzieren, um das Risiko einer weiteren Verbreitung der ASP zu minimieren. Alle im Kerngebiet erlegten Wildschweine müssen weiterhin zum Kadaversammelplatz in Roßdorf (Industriestraße 12) gebracht werden. Dort erhalten Jägerinnen und Jäger einen Entsorgungsnachweis, der zur Beantragung der weiterhin gültigen Schussprämie in Höhe von 200 Euro pro Tier erforderlich ist.
Landwirtschaft: Drohnenflüge vor der Ernte entfallen
Für schweinehaltende Betriebe bringt die neue Verfügung keine Änderungen mit sich – bestehende Maßnahmen bleiben bestehen. Landwirtschaftliche Betriebe profitieren jedoch von einer deutlichen Erleichterung: Die bisher vorgeschriebenen Drohnenüberflüge vor der Ernte entfallen künftig. Außerdem werden die Einschränkungen für die Forstwirtschaft weitgehend aufgehoben, was die Bewirtschaftung der Wälder deutlich erleichtert.
Erweiterung des Kerngebiets bis zu B38
Das ASP-Kerngebiet wird aufgrund neuer positiver ASP-Nachweise bis zur Bundesstraße 38 nach Osten erweitert. Entlang der B38 ist der Festzaun mittlerweile vollständig errichtet und schließt das Gebiet nach außen ab.