ASP in Sachsen: Drei-Stufen-Plan zur verstärkten Schwarzwildentnahme in Schutzkorridoren
Sachsen sieht vor, den Schwarzwildbestand in den Schutzkorridoren zu minimieren, um die weitere Ausbreitung der ASP zu verhindern. (Bild ©Canva)
Um das ASP-Geschehen in Sachsen lokal stärker zu begrenzen und vor dem hohen Seuchendruck aus Polen zu schützen, sollen in den ASP-Schutzkorridoren die Schwarzwildbestände gezielt reduziert werden. Vor diesem Hintergrund hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ein neues Konzept zur verstärken Schwarzwildentnahme erarbeitet und gestern durch eine Allgemeinverfügung angeordnet.
Schutzkorridore ohne Wildschweine
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat gestern ein neues Konzept zur Reduktion des Schwarzwildbestands in den ASP-Restriktionsgebieten vorgestellt.
Zur Eindämmung der ASP soll das Schwarzwild in den Schutzkorridoren um das infizierte Gebiet künftig nach einem einheitlichen Konzept gezielt reduziert werden. Um ihre vollständige Barrierewirkung gegen eine Weiterverbreitung des ASP-Virus entfalten zu können, dürfen in den Flächen zwischen den Doppelzäunungen im Osten, Norden und Westen der Schutzzonen faktisch keine Wildschweine mehr leben.
Starker Seuchendruck: Grenzgebiet zu Polen hat höchste Priorität
Um diese Gebiete wildschweinfrei zu halten, wurde ein dreistufiges Vorgehen aus Entnahme und Prüfung des Entnahmeerfolgs, gegebenenfalls drohnengestützter Entnahme sowie anschließender Bewirtschaftung des Schutzkorridors beschlossen. Wegen des anhaltend hohen Seuchendrucks aus Polen hat zunächst der östliche Schutzkorridor entlang der Landesgrenze zu Polen Priorität. Dabei wird das Tilgungskonzept ausdrücklich auch in dem Gebiet zwischen östlichstem Zaunverlauf auf sächsischem Gebiet und dem konkreten Grenzverlauf angewandt.
Langfristig aus kostenintensiver ASP-Bekämpfung aussteigen
Sebastian Vogel, Staatssekretär im Sozialministerium und Leiter des ASP-Krisenstabs erklärt: »Wenn wir es in möglichst kurzer Zeit schaffen, das gesamte Schwarzwild in den Schutzkorridoren zu tilgen, dann erhalten wir eine gute Chance, dass dort eine weitere Ausbreitung der Tierseuche innerhalb der Wildschweinepopulation wirklich verhindert werden kann. Danach können wir uns ausschließlich der Tilgung der Seuche innerhalb der Sperrzone widmen. Wir hoffen auf die Kooperation der Jägerschaft und setzen dafür starke Anreize. Wenn wir dieses Konzept erfolgreich umsetzen, kann dies für die organisatorisch aufwändige und finanziell kostenintensive ASP-Bekämpfung ein mögliches Ausstiegsszenario darstellen. Allerdings dürfen wir auch die Gefahr nicht aus den Augen verlieren, dass das Virus über menschliche Aktivitäten in bisher freie Gebiete verschleppt werden kann. Auch auf solche Situationen müssen wir vorbereitet bleiben. «
Drei-Stufiges Vorgehen:
- In Stufe I haben die Jagdausübungsberechtigten in den per Allgemeinverfügungen ausgewiesenen Schutzkorridoren ca. acht Wochen Zeit, um den Schwarzwildbestand in ihren Revieren auf eine Zahl von 0,2 Stück pro 100 ha Fläche zu reduzieren. Zu den möglichen jagdlichen Maßnahmen zählt auch der Einsatz von Fallenfängen. Die Jagdausübungsberechtigten erhalten in diesen Schutzkorridoren eine Aufwandsentschädigung von 300 Euro je erlegtem Tier. Nach der verstärkten Bejagung durch den Revierinhaber erfolgt eine Prüfung des Schwarzwildbestands.
- Wurde der kritische Wert von 0,2 Stück Schwarzwild pro 100 ha noch nicht erreicht, tritt Stufe II in Kraft. Demnach wird die Entnahme durch Dritte angeordnet und mit einer drohnengestützten Entnahme vollzogen. Diese operativen Einsätze werden in zwei bis fünf Tagen stattfinden. Um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten, wird in diesen Gebieten die Betretungserlaubnis für die forst- und landwirtschaftlichen Flächen punktuell eingeschränkt.
- Danach erfolgt in Stufe III die Bewirtschaftung der wildschweinfreien Gebiete. Sie werden regelmäßig durch die lokalen Jäger bestreift und eventuell wieder eingewanderte Tiere werden entnommen. Stufe III kann auch sofort auf Stufe I folgen, wenn der Schwarzwildbestand bereits auf unter 0,2 Stück pro 100 ha reduziert wurde. In dieser Stufe erhalten die verantwortlichen Jäger zur Aufrechterhaltung der Wildschweinfreiheit in ihren Jagdbezirken eine flächenbezogene Aufwandsentschädigung.