ASP: Auch Kleinbetriebe mit Schweinehaltung müssen Registrierungspflicht beachten
Registrierungspflicht: Das LANUV ruft Kleinbetriebe mit Schweinhaltung dazu auf, sich bei der Tierseuchenkasse zu registrieren (Bild ©Canva)
Vor dem Hintergrund der aktuellen ASP-Fälle bei Haus- und Wildschweinen in Hessen und Rheinland-Pfalz appelliert das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) an alle Schweinehalter, sich jetzt bei der Tierseuchenkasse zu registrieren oder die hinterlegten Daten zu aktualisieren, damit sie den Veterinärbehörden im Notfall bekannt sind. Insbesondere Halter von Minischweinen (Minipigs
), Hängebauchschweinen und anderen Schweinerassen sollen sich registrieren und auch ihre Biosicherheitsmaßnahmen prüfen.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) wurde in den vergangenen vier Wochen mehrfach bei Wildschweinen in Hessen und Rheinland-Pfalz nachgewiesen. In Hessen gelangte das Virus bislang in zwei Schweinehaltungen, davon eine kleine Haltung mit neun Schweinen. Das Virus hat sich über den Rhein hinweg ausbreiten können und kann jederzeit auch in weitere Regionen gelangen.
Registrierung bei der Tierseuchenkasse im Notfall wichtig
Daher richtet das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) den Appell an alle Schweinehaltenden, sofern nicht schon geschehen, sich jetzt bei der Tierseuchenkasse zu registrieren oder die hinterlegten Daten zu prüfen und zu aktualisieren. Die Registrierung bei der Tierseuchenkasse betrifft auch die Haltung von Minischweinen (Minipigs
), Hängebauchschweinen und anderen Schweinerassen. Das Auftreten der ASP in Nordrhein-Westfalen hätte zudem weitreichende Folgen für alle betroffenen Wirtschaftszweige. Sollte eine Einschleppung erfolgen, muss dies möglichst schnell erkannt werden. Daher ist es von größter Bedeutung, dass alle Schweinehaltungen, auch Kleinhaltungen, den Veterinärbehörden über die Tierseuchenkasse bekannt sind.
LANUV warnt: Einschleppungsrisiko in Kleinsthaltungen hoch
Vor allem Kleinhaltungen mit wenigen Schweinen in der Freilandhaltung sind im Hinblick auf die ASP besonders gefährdet, weil in diesen Haltungen zumeist weniger Biosicherheitsmaßnahmen durchgeführt werden oder diese besonders anspruchsvoll sind. Dazu gehören zum Beispiel wirksame Abschirmungen nach außen durch Doppelzäune, um einen Kontakt mit Wildtieren, insbesondere Wildschweinen sicher zu vermeiden. Zudem ist es auch bei Freilandhaltung wichtig, beim Betreten der Haltungseinrichtungen Schutzkleidung anzulegen. Beim Auftreten von Krankheitssymptomen wie Mattigkeit, verminderter Futteraufnahme und Fieber sofort ein Tierarzt konsultiert werden.
Die Registrierung der Schweinehaltung kann über folgenden Link erfolgen:
Einen Überblick über die erforderlichen zu beachtenden Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Ein- und Verschleppung der ASP in Nordrhein-Westfalen gibt die Landwirtschaftskammer NRW:
www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tiergesundheit/sgd/asp-praevention.htm
ISN: Bleiben Sie wachsam und sensibilisieren Sie Ihr Umfeld
Der Appell des LANUV NRW gilt natürlich nicht nur für Nordrhein-Westfalen, sondern bundesweit!
Experten sind sich einig, dass die größte Gefahr einer ASP-Infektion für Deutschlands Wild- und Hausschweine derzeit vom Menschen selbst ausgeht. Sensibilisieren Sie gerade jetzt in der Urlaubs- und Ferienzeit nochmals Ihr Umfeld und vor allem Ihre Mitarbeiter für dieses Thema und seien auch Sie besonders wachsam! Weisen Sie auch Schweinebetriebe in Ihrer Umgebung auf die Registrierungspflicht sowie die Einhaltung der Hygienemaßnahmen hin.
Sofern Sie einen Verdacht auf eine ASP-Infektion in Ihrem Schweinebestand haben oder Ihre Schweine fragwürdige Symptome zeigen, sollten Sie unverzüglich Ihren Tierarzt informieren und entsprechende Untersuchungen auf ASP durchführen lassen.