02.08.2021rss_feed

ASP: Kleinsthaltungen von Hausschweinen in Brandenburg sollen eingestellt werden

Der ASP-Druck in Brandenburg und Sachsen ist groß, besonders für Kleinstbetriebe (Bild ©Canva)

Der ASP-Druck in Brandenburg und Sachsen ist groß, besonders für Kleinstbetriebe (Bild ©Canva)

Mit einem Erlass will Brandenburg das Risiko eines ASP-Eintrages in Kleinsthaltungen von Hausschweinen verringern. Inhaber von Kleinsthaltungen mit Hausschweinen, die im gefährdeten Gebiet liegen, sollen die Haltung von Schweinen für 24 Monate aufgeben und erhalten dafür eine Prämie von 200 € pro Schwein.

ISN: Der Erlass ist sinnvoll und richtig. Die Biosicherheit in allen Schweinebetrieben ist ein sehr wichtiger Baustein beim ASP-Bekämpfungsmanagement. Auch Sachsen sollte angesichts des dort ebenfalls hohen ASP-Drucks bei Wildschweinen mit einem solchen Erlass schnellstmöglich nachziehen.

 

Kleinsthalter sollen zwei Jahre lang pausieren

Nachdem die Afrikanische Schweinepest (ASP) Mitte Juli erstmals auch in 3 Hausschweinebeständen, darunter in zwei Kleinsthaltungen mit zwei bzw. vier Mastschweinen, in Brandenburg aufgetreten ist, hat das Land nun reagiert. In einem Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) vom 27.07.21 werden die Landkreise und kreisfreien Städte, die in einem gefährdeten Gebiet in Brandenburg liegen, dazu aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass Kleinsthaltungen mit bis zu zehn Hausschweinen vorerst aufgegeben werden. Dadurch soll das Einschleppungsrisiko der ASP in private Hausschweinehaltungen verringert werden.

 

200 € Erstattung pro Schwein

Konkret sollen sich Halter von bis zu zehn Schweinen vertraglich dazu verpflichten, ihre Haltungen bis zum 31. August 2021 für 24 Monate aufzugeben. Laut dem Erlass ist dann eine Erstattung in Höhe von 200 € je Schwein vorgesehen.

Bislang gab es in Brandenburg einen ähnlichen Erlass vom 7. Mai 2021, der für Schweinehaltungen mit 1 bis 5 Tieren galt und dessen Antragsfrist inzwischen abgelaufen war. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde nach Angaben eines Ministeriumssprechers durch den neuen Erlass nun deutlich erweitert.

In den derzeit bestehenden Gefährdeten Gebieten in Brandenburg wurden zum Stichtag 26.07.2021 durch die betroffenen Landkreise 131 Schweinebestände mit einem Bestand von jeweils bis zu 10 Schweinen mit insgesamt 337 Schweinen erfasst.

 

Kleinstbetriebe bergen hohes Eintragsrisiko

Erfahrungen mit der ASP in Osteuropa zeigen ein hohes Eintragsrisiko in Kleinsthaltungen von Hausschweinen. Auch wenn Kleinsthaltungen in Deutschland ohnehin schon gesetzlich zur Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtet sind, gibt es in vielen dieser Betriebe häufig noch erhebliches Verbesserungspotential insbesondere im Hinblick auf Reinigung und Desinfektion, aber auch die Absonderung gegenüber Kontakten zu Wildschweinen.

 

Die ISN meint:

Der neue Erlass in Brandenburg zur Reduzierung von Kleinsthaltungen ist sinnvoll und richtig. Die Biosicherheit ist ein sehr wichtiger Baustein beim ASP-Bekämpfungsmanagement. Das haben wir in der Vergangenheit immer wieder angemahnt und mehr Konsequenz gefordert, was die Biosicherheit angeht.

Mit Blick auf die besondere Stellung der Biosicherheit insbesondere auch in Kleinstbetrieben, wäre es noch weitaus effektiver, wenn Strategien wie diese unter den Bundesländern abgestimmt und vereinheitlicht werden. Auch Sachsen sollte angesichts des dort ebenfalls hohen ASP-Drucks bei Wildschweinen mit einem solchen Erlass schnellstmöglich nachziehen.

 

Es sollte jedem klar sein: Das Einhalten der Biosicherheitsmaßnahmen hat in Zeiten wie diese oberste Priorität!

In einem ISN-Kompakt an unsere Mitglieder haben wir jüngst auf die Biosicherheitsmaßnahmen hinweisen.


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