ASP: Länder sollen Kleinstbetriebe besser kontrollieren – ISN: Biosicherheit muss oberste Priorität haben!
Auch Kleinstbetriebe oder Hobbyhalter müssen die Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor der ASP einhalten (Bild ©Canva)
Der zentrale Krisenstab Tierseuchen von Bund und Ländern tagte gestern anlässlich der ersten Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hausschweinebeständen in Brandenburg. Staatssekretärin Beate Kasch nahm die Länder in die Pflicht, die Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintrags der ASP in den Hausschweinbestand besser zu kontrollieren - vor allem in Kleinstbetrieben.
ISN: Biosicherheit ist gerade in diesen Zeiten das A und O – und das gilt für jede Haltungsform und jeden Schweinebestand, egal wie klein oder groß er ist. Das hat oberste Priorität! Aber nicht nur bei Kleinstbetrieben auch an anderer Stelle, z.B. bei Mini-Schweinen, die von einigen Personen gerne als Haustiere gehalten werden. Hier muss dringend was passieren und durchgegriffen werden.
Unter Leitung der Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Beate Kasch, ist gestern erneut der Zentrale Krisenstab Tierseuchen
mit Vertretern von Bund und Ländern und dem nationalen Referenzlabor für Tierseuchen, dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zusammengekommen. Anlass waren erste Fälle der ASP in Hausschweinbeständen in Brandenburg. Die Ursache für den Eintrag wird derzeit untersucht.
Biosicherheit in Kleinstbetrieben mangelhaft
In der Runde betonte die Staatssekretärin, dass die Biosicherheit von Schweinebetrieben entscheidend dafür sei, dass der ASP-Erreger nicht direkt oder indirekt in Schweinebestände gelange. Brandenburg berichtete, dass gerade bei Kleinstbetrieben diese Maßnahmen nur mangelhaft eingehalten würden. Staatssekretärin Kasch forderte die Länder daher erneut auf, das verstärkt zu kontrollieren und Abhilfe zu schaffen. So machte sie deutlich: Eine bessere Kontrolle der Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintrags der ASP in den Hausschweinbestand ist zwingend erforderlich - auch in den Kleinstbetrieben. Die Länder sind hier zuständig und stehen in der Pflicht. Ich habe die klare Erwartung, dass sie dieser Aufgabe auch nachkommen. Dass die ASP in Brandenburg nun in zwei solcher Kleinsthaltungen nachgewiesen wurde, verdeutlicht die Dringlichkeit.
Die ISN meint:
Richtig so! Auch wir erwarten von den Ländern mehr Konsequenz was die Biosicherheit angeht! Oft haben wir das angemahnt. Wie kann es sein, dass ein Unternehmer, ganz gleich ob Ferkelerzeuger oder Mäster, aufgrund von einer winzigen Hobbyhaltung in seiner Existenz gefährdet wird? Dieses Problem betrifft nicht nur die aktuellen Fälle von Kleinstbetrieben, sondern zeigt sich auch an anderer Stelle, z.B. bei Mini-Schweinen, die von einigen Personen gerne als Haustiere gehalten werden. Hier muss dringend was passieren und durchgegriffen werden.
Es sollte jedem klar sein: Das Einhalten der Biosicherheitsmaßnahmen, z.B. die Aufstallungspflicht in Restriktionsgebieten, gilt für jede Haltungsform und jeden Schweinebestand, egal wie klein oder groß er ist. Das hat oberste Priorität!
In einem Kompakt an unsere Mitglieder haben wir jüngst auf die Biosicherheitsmaßnahmen hinweisen.