ASP: Landwirtschaftsministerium Niedersachsen weist auf Einhaltung der SchweinehaltungshygieneVO hin
Für die Früherkennung eines möglichen ASP-Ausbruchs im Bestand ist die Tierkontrolle von großer Bedeutung ©ISN/Jaworr
Vor dem Hintergrund der jüngsten Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in zwei schweinehaltenden Betrieben in Niedersachsen und Brandenburg, weist das Landwirtschaftsministerium in Niedersachsen (ML) alle Schweinehalter auf die Einhaltung der Anforderungen gemäß Schweinehaltungshygieneverordnung hin. Es ist im Interesse aller Landwirte in Deutschland, einen möglichen ASP-Ausbruch im Bestand möglichst früh zu erkennen, um eine Verschleppung zu vermeiden.
Aufgrund der aktuellen ASP-Lage in Niedersachsen hat das ML Niedersachsen auf die strikte Einhaltung der Anforderungen gemäß § 8 in Verbindung mit Anlage 6 der Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV) hingewiesen.
Demnach hat der Tierhalter bei
- gehäuftem Auftreten von verendeten Schweinen in einem Stall,
- gehäuftem Auftreten von Kümmerern,
- gehäuften fieberhaften Erkrankungen mit Körpertemperaturen über 40,5 °C in einem Stall,
- Totgeburten oder Todesfällen ungeklärter Ursache bei Schweinen in einem Stall sowie
- erfolgloser höchstens zweimaliger antimikrobieller Behandlung
die Ursache unverzüglich durch den betreuenden Tierarzt feststellen zu lassen.
In Anlage 6 SchHaltHygV werden die Kriterien für die Feststellung des gehäuften Auftretens von verendeten Schweinen, von Kümmerern und von fieberhaften Erkrankungen festgelegt. So ist beispielsweise für den Mast- und Zuchtbereich ein gehäuftes Auftreten festzustellen, wenn innerhalb von sieben Tagen in einem Stall mehr als zwei Prozent der dort gehaltenen Schweine verenden.
Hier können Sie die Grenzwerte für besondere Untersuchungen nachlesen
Biosicherheitsmaßnahmen sind entscheidend
Die Biosicherheit auf schweinehaltenden Betrieben ist ein entscheidendes Element der Seuchenbekämpfung und -prävention. Der neue Leitfaden der niedersächsischen AG Biosicherheit in Schweinehaltungen bietet Tierhaltern eine gute Hilfestellung, die rechtlichen Vorgaben des neuen Europäischen Tiergesundheitsrechts umzusetzen bzw. zu überprüfen und Biosicherheitslücken im eigenen Betrieb zu schließen.