ASP: Maisernte in Restriktionsgebieten wird von Drohnen und Jägern begleitet
Mit einer Drohne werden erntereife Maisflächen vor dem Häckseln überflogen, um Wildschweine aufzusuchen (Bild ©Canva)
Die Maisernte ist vielerorts angelaufen. Unter Auflagen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest findet die Ernte auch in den sächsischen und brandenburgischen Restriktionsgebieten statt. In Brandenburg gibt es in den gefährdeten Gebieten außerhalb der festen Umzäunungen keine land- und forstwirtschaftlichen Beschränkungen mehr. Auch Sachsen hat die Beschränkungen im gefährdeten Gebiet (Sperrzone II) aufgehoben. Erforderlichenfalls werde durch die Landesdirektion Sachsen im Einzelfall bzw. per Allgemeinverfügung über die Anordnung von Auflagen oder Beschränkungen entschieden, heißt es beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Brandenburg: Schwarzwildsuche mit Drohnen
In Brandenburg bestehen vorübergehende Nutzungsbeschränkungen in der Land- und Forstwirtschaft (z.B. Ernteverbote) nur in neu eingerichteten gefährdeten Gebieten (Sperrzone II). Sobald das Kerngebiet mit doppelten festen Zäunen umschlossenen ist, dürfen die Maishäcksler unter Auflagen starten.
Alle erntereifen Maisflächen in den Sperrzonen (I und II) müssen zuvor auf tote oder kranke Wildschweine abgesucht werden. In den brandenburgischen Kerngebieten ist eine Freigabe durch das Veterinäramt erforderlich. Mit einer amtlich bestellten Drohne werden die Flächen vor dem Häckseln überflogen. In der Pufferzone dürfen Landwirte die Fallwildsuche selbst durchführen.
Wird Schwarzwild gefunden, treten laut einem Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz in Brandenburg eine Reihe von Restriktionen in Kraft.
Unter anderem muss rund um den Fundort das Schneidwerk so hoch eingestellt (50 cm) werden, dass Kadaver nicht erfasst werden können. Des Weiteren muss eine Restfläche von 20 % - 25 % als Rückzugsort für Wildschweine verbleiben und nach der Ernte eine erneute Absuche auf tote oder
kranke Tiere erfolgen. Die Landwirte in den Restriktionsgebieten sind dazu angehalten, sich rechtzeitig mit den örtlichen Jägern abzusprechen, um vorhandenes Schwarzwild möglichst erlegen zu können.
Die Verwendung von Maissilage aus den brandenburgischen Kerngebieten in Schweinehaltungsbetrieben ist ausgeschlossen, es sei denn, diese wird für Wildschweine unzugänglich für mindestens 30 Tage gelagert.