29.11.2021rss_feed
Restriktionszonen in um den ASP-Fund in den Ruhner Bergen (© Geoportal Landkreis Ludwigslust-Parchim)

Restriktionszonen in um den ASP-Fund in den Ruhner Bergen (© Geoportal Landkreis Ludwigslust-Parchim)

UPDATE 29.11.021

ASP nun bei 4 Wildschweinen in Mecklenburg-Vorpommern vom FLI bestätigt – Zaunbau begonnen

Der ASP-Verdacht bei drei Wildschweinen im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern wurde am Wochenende vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) amtlich bestätigt. Der Landesforst hat noch am Freitagnachmittag mit der Installation eines Elektrozauns im Kerngebiet in den Ruhner Bergen begonnen. Inzwischen hat der Landkreis eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Seuche erlassen.

 

Seuchenrestriktions- und Bekämpfungsmaßnahmen angeordnet

Nachdem die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein im Landkreis Ludwigslust- Parchim am 24. November amtlich festgestellt wurde, hat der Landkreis eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Seuche erlassen. Darin ist ein gefährdetes Gebiet um den Fundort des infizierten Wildschweins festgelegt und kartographisch dargestellt.

Im gefährdeten Gebiet ordnet der Landkreis bis auf Widerruf Jagdruhe an. Die Zeit wird genutzt, um Vorbereitungen für die verstärkte Bejagung der Wildschweine zutreffen und Wildsammelstellen für die erlegten Wildschweine einzurichten. In dem betroffenen Gebiet wird jedoch aktiv nach verendeten Wildschweinen gesucht, um die Ausbreitung der Tierseuche festzustellen.

 

Zaunbau um das Kerngebiet begonnen

Innerhalb des gefährdeten Gebietes wird zusätzlich ein Kerngebiet als Hochrisikozone um den Fundort des infizierten Wildschweines eingerichtet, in dem Beschränkungen für den Fahrzeug- und Personenverkehr und die Nutzung von Flächen und Waldgebieten gelten. Eine an das gefährdete Gebiet anschließende Zone wird als Pufferzone festgelegt.

Derzeit wird die Sicherung des Kerngebiets durch einen Elektrozaun eingerichtet, um das Entweichen von Wildschweinen möglichst zu verhindern. Mitarbeiter der Landesforst haben am Freitagnachmittag mit diesen Arbeiten im Kerngebiet in den Ruhner Bergen begonnen.

 

Schweinehalter müssen Tierbestände melden

Tierhalter im gefährdeten Gebiet und in der Pufferzone haben dem Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises unverzüglich die gehaltenen Schweine unter Angabe der Nutzungsart und ihres Standortes sowie alle verendeten und kranken, insbesondere fieberhaft erkrankten Schweine anzuzeigen. Alle Schweine müssen so abgesondert werden, dass sie mit Wildschweinen nicht in Berührung kommen können. Für alle Schweinehaltungen und für die Jagd gelten verschärfte seuchenhygienische Sicherheitsmaßnahmen, die der tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung des Landkreises zu entnehmen sind.


Update 26.11.2021 - 14:30 Uhr

©Screenshot https://www.google.com/maps/place/Ruhner+Berge

©Screenshot https://www.google.com/maps/place/Ruhner+Berge

Weitere ASP-Fälle bei Wildschweinen in Mecklenburg-Vorpommern

Nach einem Bericht der Deutschen Presse Agentur (dpa) sollen in Mecklenburg-Vorpommern weitere Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) im Schwarzwildbestand festgestellt worden sein. Wie ein Sprecher des Landkreises Ludwigslust-Parchim heute der dpa mitteilte, soll es sich dabei um drei Wildschweine handeln, die bei einer Treibjagd in den Ruhner Bergen vor einer Woche erlegt worden waren. Insgesamt seien 17 erlegte Tiere im Labor untersucht worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat die Fälle noch nicht amtlich bestätigt.


Das Gebiet der Ruhner Berge liegt größtenteils im Landkreis Ludwigslust-Parchim an der Grenze zu Brandenburg, südlich des Fundorts des jüngsten ASP-Falls bei einem Frischling in Mecklenburg-Vorpommern.


Update 26.11.2021 - 10 Uhr

Landkreis veröffentlicht Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung

Der Landkreis Ludwigslust Parchim hat gestern die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen veröffentlicht. Diese legt die Restriktionszonen sowie die Regelungen vor Ort fest.

Die Allgemeinverfügung kann beim Landkreis unter nachfolgendem Link heruntergeladen werden: Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Landkreise Ludwigslust-Parchim

 


Update: 25.11.2021 – 13 Uhr

Behörden leiten Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung rund um den Fundort ein

Inzwischen wurden neue Details zum jüngsten ASP-Fund bei einem Wildschwein in Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben. Wie AgE berichtet, handelte es sich nach Angaben von Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus um einen Frischling, der gestern bei Marnitz im Landkreis Ludwigslust- Parchim bei einer Drückjagd tot aufgefunden wurde und im Rahmen des Monitorings positiv getestet wurde. Alle notwendigen Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen, wie die Zonierung von Sperrgebieten, deren Einzäunung und die Fallwildsuche würden nun vom Landkreis umgehend eingeleitet, erklärte der Minister.

Nach Angaben des Landkreises Ludwigslust-Parchim seit der nächstliegende ASP-Befund bei einem Wildschwein etwa 140 Kilometer vom aktuellen Fundort entfernt, ein ASP-Befund bei einem Hausschwein in etwa 65 Kilometern Entfernung.

 

106 schweinehaltende Betriebe im Umkreis des Fundorts

Wie Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus laut AgE berichtete, befinden sich in dem Gebiet um den infizierten Frischling 106 Schweinebetriebe, von denen acht mehr als 100 Tiere halten. Insgesamt soll es zwischen 25.000 und 30.000 Schweine in dem Restriktionsgebiet geben, für die nun verschärfte Biosicherheits- und Verbringungsauflagen gelten. Bisher gibt es keine Hinweise, dass Hausschweine betroffen sind, erklärte Backhaus. Von Tieren, die gesund und auch beprobt seien, gehe keine Gefahr aus. Sie könnten geschlachtet und unbedenklich verzehrt werden. Weiterhin betonte Backhaus, dass es in Mecklenburg-Vorpommern genug Material für die Seuchenbekämpfung gebe, wie Zäune, ASP-Spürhunde und eine Spezialdrohne sowie eine enge und gute Kooperation mit den Landkreisen und Jägern.

Landkreis Prignitz in Brandenburg hat mit Fallwildsuche begonnen

Auch im angrenzenden Landkreis Prignitz im Nachbarbundesland Brandenburg wurden unmittelbar die vorhandenen Krisenstrukturen aktiviert. So wurde nach Angaben des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg bereits mit einer intensiven und großflächigen Fallwildsuche zur Bestimmung des Ausmaßes und eines möglichen Eintrages der Tierseuche aus Mecklenburg-Vorpommern nach Brandenburg begonnen. Für eine erforderliche Abgrenzung zum Seuchengeschehen in Mecklenburg-Vorpommern stehe beim Landkreis und in der Landesreserve Zaunmaterial zur Verfügung. Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher betonte die Dringlichkeit, die Ursache und das Ausmaß des Ausbruchs zu ermitteln: Wir stehen dazu in engem Austausch mit dem Landwirtschaftsministerium in Schwerin, wo nun dieselben Maßnahmen ergriffen werden, wie wir sie in Brandenburg umsetzen.


ASP-Fall bei Wildschwein in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt

Bei einem Frischling im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern wurde die ASP nachgewiesen ©FLI, Canva

Bei einem Frischling im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern wurde die ASP nachgewiesen ©FLI, Canva

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist gestern bei einem Frischling im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen worden. Weitere Einzelheiten in Kürze.

 

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist erstmals bei einem Wildschwein in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt worden. Nach Angaben des TierSeuchenInformationsSystems TSIS wurde das Virus gestern bei einem Frischling im Landkreis Ludwigslust-Parchim durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt.

Wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) heute informiert, befindet sich der Fundort in Autobahnnähe, in einem bisher ASP-freien Gebiet. Bisher gab es in Mecklenburg-Vorpommern einen bestätigten Fall in einem Hausschweinebestand.

Nähere Informationen zu den eingeleiteten Maßnahmen und wo nun Restriktionszonen ausgewiesen werden, sind noch nicht bekannt. Weitere Details erwarten wir in Kürze und werden Sie im www.schweine.net auf dem Laufenden halten.

 

Die ISN meint:

Erneut hat sich die Befürchtung bestätigt, dass sich mindestens ein punktuelles Ausbreitungsgeschehen der ASP in Deutschland nicht verhindern lässt. Davor haben wir immer wieder gewarnt. Die Bekämpfungsmaßnahmen müssen jetzt schnell und wirksam umgesetzt werden. Außerdem ist eine schnelle und wirkungsvolle Einzäunung rund um den Fundort des infizierten Wildschweins notwendig. Hier darf es zu keinen Verzögerungen kommen, damit sich das Virus nicht noch weiter ausbreiten kann.

Auch wenn Mecklenburg-Vorpommern gut aufgestellt ist, ist es enorm wichtig, dass Bund und Länder bei der Bekämpfung der ASP gemeinsam handeln und die Maßnahmen effektiv und koordiniert abzustimmen, wie wir es in der Vergangenheit immer wieder gefordert haben!

Außerdem sollte jedem Schweinehalter vor Ort klar sein: Das Einhalten der Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen ist jetzt das A und O – und das gilt für jede Haltungsform und jeden Schweinebestand, egal wie klein oder groß er ist. Das hat oberste Priorität!


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