ASP: Polnische Verbände warnen vor Abbau der Biosicherheitsmaßnahmen
Die Schweinehalter und Fleischproduzenten warnten Polens Landwirtschaftsminister vor der Aufweichung der Biosicherheitsmaßnahmen gegen die ASP bei Kleinstbetrieben (Foto ©Canva)
Polens Landwirtschaftsministerium plant in einem Gesetzentwurf, die Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) für Kleinsthaltungen herunterzufahren. Die polnischen Verbände der Schweine- und Fleischwirtschaft sind alarmiert und warnen die Regierung vor dem ASP-Ausbreitungsrisiko und den Auswirkungen der entstehenden Biosicherheitslücke, berichtet Agra Europe.
Polen will Biosicherheitsauflagen für Kleinstbetriebe abbauen
In einem offenen Brief an Polens Landwirtschaftsminister Henryk Kowalczyk haben mehrere Verbände der Schweinehalter und Fleischproduzenten vor einer Aufweichung der Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Kleinerzeugern gewarnt. Grund ist ein Verordnungsentwurf des Ressorts. Demnach ist geplant, dass Hinterhofbetriebe mit weniger als elf Schweinen künftig keine Desinfektionsmatten an den Ein- und Ausgängen von Schweineställen mehr auslegen müssen. Außerdem sollen sie von der Pflicht befreit werden, eine Bestandsliste zu führen und Aufzeichnungen über Transporte von Schweinen und Futter sowie von Personenbewegungen auf dem Hof anzufertigen. Angesichts der ständigen Bedrohung durch die ASP ist es viel zu früh, wesentliche Elemente der Biosicherheit in tausenden landwirtschaftlichen Kleinbetrieben abzuschaffen
, heißt es in dem Brief. Dies könne die jahrelangen Bemühungen und Erfolge der Branche im Kampf gegen die ASP zunichtemachen.
Verbände warnen vor hohem ASP-Risiko in Hinterhofhaltungen
Die Unterzeichner betonen, dass die Biosicherheitsmaßnahmen in Schweinehaltungsbetrieben unabhängig von der Größe der Bestandsgröße wichtig sind
. Sie weisen auch darauf hin, dass in anderen Ländern mit ASP versucht werde, das Ausbreitungsrisiko zu verringern, indem die Zahl der Kleinsthalter mit geringer Biosicherheit reduziert werde. Das werde besonders in Gebieten mit einer hohen Dichte an gewerblichen Betrieben empfohlen.
Ein Ausbruch der ASP in einem Hinterhofbetrieb bringe aufgrund der Seuchenschutzauflagen große Probleme und Vermarktungsbeschränkungen für alle umliegenden Betriebe. Das gelte insbesondere für größere gewerbliche Unternehmen, die Schweine und Fleisch für den Markt produzierten. Der Verzicht auf eine vollständige veterinärmedizinische Kontrolle kleiner Bestände werde die Bemühungen um die Verhinderung neuer ASP-Ausbrüche erheblich erschweren, warnen die Autoren. Da es keinen wirksamen Impfstoff gegen die ASP gebe, seien strenge Bio- und Kontrollmaßnahmen die einzige Möglichkeit, diese in Schach zu halten. Diese müssten für alle gelten.