07.06.2023rss_feed

ASP: Restriktionszonen in Mecklenburg-Vorpommern werden deutlich verkleinert

Im Landkreis Ludwigslust-Parchim (M-V) wird die Gebietskulisse deutlich verkleinert © www.kreis-lup.de/asp

Im Landkreis Ludwigslust-Parchim (M-V) wird die Gebietskulisse deutlich verkleinert © www.kreis-lup.de/asp

Der Einsatz gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Mecklenburg-Vorpommern zeigt Wirkung. Der Umfang der ASP-Restriktionszonen im Landkreis Ludwigslust-Parchim wird mit Genehmigung der EU von 120.000 auf 30.000 Hektar verringert.

 

EU bewilligt Verkleinerung der Restriktionszone

Wie das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern mitteilte, können die ASP-Sperrzonen aufgrund der stabilen Seuchenlage im Landkreis Ludwigslust-Parchim deutlich verringert werden. Bisher umfassten die Restriktionsgebiete eine Gesamtfläche von etwa 120.000 Hektar. Mit der Allgemeinverfügung des Landrates vom 05.06.2023 verringert sich die Fläche auf rund 30.000 Hektar.

Dies bedeutet insbesondere für die Landwirtschaft und die Jagd in der Region große Erleichterungen. Die Reduzierung erfolgt in Abstimmung mit dem Nachbarlandkreis Prignitz und dem Landwirtschaftsministerium. Die notwendige Zustimmung für diese Maßnahme wurde jetzt durch die EU erteilt.

 

Effektive ASP-Eindämmung

Mecklenburg-Vorpommerns Umwelt- und Landwirt­schaftsminister Dr. Till Backhaus lobte das konsequente Handeln. Mecklenburg-Vorpommern sei es gelungen, die ASP bei Wildschweinen so effektiv einzudämmen, dass die Restriktionszonen im Landkreis Ludwigslust-Parchim nur 18 Monate nach Ausbruch der ASP bereits wieder massiv verringert werden können. Natürlich haben alle Maßnahmen auch ihren Preis gehabt. Rund 17 Mio. Euro hat das Land zum Beispiel für die Anschaffung und Errichtung von Wildzäunen, die Pürzelprämie oder die Ausbildung von Kadaversuchhunden investiert. Backhaus appellierte an Jäger und alle Beteiligte, das Gewonnene nicht leichtfertig zu verspielen und die Schwarzwildbejagung konsequent fortzuführen sowie die Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten.

 

Noch keine vollständige Aufhebung der Restriktionen

Eine vollständige Aufhebung der Restriktionen ist aufgrund der langen Haltbarkeit des ASP-Virus in der Umwelt von bis zu 18 Monaten noch nicht möglich, sagt Dr. Olav Henschel, Leiter des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim. Die Untersuchungs­ergebnisse der letzten Monate stimmen jedoch vorsichtig optimistisch, dass innerhalb eines Jahres eine vollständige Aufhebung der Maßnahmen erfolgen kann, so Dr. Henschel, immer unter der Voraussetzung, dass keine erneuten positiven Nachweise erfolgen.

Bis zu einer vollständigen Aufhebung bleiben notwendige Maßnahmen in den verbliebenen Restriktionsgebieten bestehen.


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