ASP-Prävention: Sachsen-Anhalt erneuert Erlegungsprämie für Schwarzwild
Als Maßnahme gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) setzt Sachsen-Anhalt die Erlegungsprämie für Schwarzwild fort. Durch die erneute Bereitstellung der Mittel im Doppelhaushalt 2025/26 in jährlicher Höhe von 1,35 Millionen Euro kann die wichtige Maßnahme zur Reduktion der Wildschweinbestände weiterhin umgesetzt werden.
Das Land Sachsen-Anhalt setzt seine Maßnahmen zur Vorbeugung gegen die ASP fort. Ab sofort wird wieder eine Erlegungsprämie für Schwarzwild gezahlt. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2026.
Haushalt ermöglicht Fortsetzung der Finanzierung
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hatte die Einführung der Prämie im Jahr 2020 beschlossen, um die Reduktion der Schwarzwildbestände zu fördern. Die erneute Bereitstellung der Mittel im Doppelhaushalt 2025/26 in jährlicher Höhe von 1,35 Millionen Euro ermöglicht die Fortführung dieser wichtigen Maßnahme. Die Afrikanische Schweinepest bleibt eine ernste Bedrohung – für unsere heimischen Wildbestände ebenso wie für die Landwirtschaft
, sagt Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze. "Mit der Erlegungsprämie setzen wir gezielt auf Vorsorge.
Antragsberechtigung und Fristen
Für die Erlegung von Schwarzwild aller Altersklassen in Sachsen-Anhalt – exklusive führender Bachen – wird je Stück erlegten Schwarzwildes 65 Euro Erlegungsprämie gewährt. Die Prämie kann von Jagdausübungsberechtigten in Sachsen-Anhalt beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt über die Landkreise und kreisfreien Städte. Anträge können zu folgenden Zeiträumen bei den in den Landkreisen und kreisfreien Städten ansässigen Jagdbehörden gestellt werden: Für Erlegungen vom 1. Oktober bis 31. März (Einreichfrist: bis zum 15. Mai); Für Erlegungen vom 1. April bis 30. September (Einreichfrist: bis zum 15. Oktober).
Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie hier:
mwl.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/landwirtschaft-in-sachsen-anhalt/jagd