ASP: Sachsen weitet Untersuchungspflicht beim Schwarzwild aus
Angesichts des ungebremsten Seuchengeschehens in Brandenburg wächst auch im benachbarten Sachsen die Sorge, dass sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) in dem Freistaat weiter ausbreiten könnte. Damit eine weitere Verbreitung des Virus über die Restriktionszonen hinaus frühestmöglich festgestellt wird, wurde die Untersuchungspflicht für erlegtes Schwarzwild daher zur Vorsorge auf weitere Landkreise ausgeweitet, berichtet Agra Europe (AgE).
Aufwandsentschädigung auf 50 Euro erhöht
Die Landesdirektion Sachsen hat die bisher nur in den Landkreisen Görlitz und Bautzen geltende Untersuchungspflicht für alle gesund erlegten Wildschweine auch auf die Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie auf die Landeshauptstadt Dresden ausgedehnt. Gleichzeitig wurde die Aufwandsentschädigung dafür auf 50 Euro je Wildschwein angehoben.
Früherkennung verbessern
Mit der Ausdehnung der Untersuchungspflicht soll frühzeitig eine Verbreitung des ASP-Virus über die bisherigen Restriktionszonen hinaus festgestellt werden. Alle weiteren Regelungen der Allgemeinverfügung vom 20. Oktober 2020 behalten nach Angaben der Landesdirektion ihre Gültigkeit. Demnach müssen im gesamten Freistaat alle tot aufgefundenen, verunfallten und mit Krankheitsanzeichen erlegten Wildschweine auf ASP untersucht werden. Gefundene Kadaver sind zu melden.
Aktuell gibt es in Sachsen 481 bestätigte ASP-Fälle. Das gefährdete Gebiet, in dem derzeit Wildschweine mit dem Virus gefunden werden, erstreckt sich auf große Teile des Landkreises Görlitz und die östlichen Gemeinden des Landkreises Bautzen.