ASP-Sperrzonen in Sachsen zu einem Restriktionsgebiet zusammengelegt
Im Freistaat Sachsen wurden bisher bestehende ASP-Sperrzonen aufgrund eines neuen ASP-Falls bei einem Wildschwein im Landkreis Bautzen zusammengelegt. Im Zuge dessen forderte der Staatssekretär des sächsischen Sozialministeriums und Leiter des ASP-Krisenstabs, Sebastian Vogel, eine Neubewertung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen auf Bundes- und EU-Ebene.
Vergrößerte Restriktionsgebiete
Wegen eines neuen Falls von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein bei Königswartha im Landkreis Bautzen werden die beiden Sperrzonen II im Freistaat Sachsen vereinigt. Die bisherige Pufferzone (Sperrgebiet I) zwischen den bisher bestehenden zwei Sperrzonen in den Landkreisen Meißen/Bautzen und Görlitz entfällt.
Die Restriktionszone um die ASP-Ausbrüche wird nun von der Landesgrenze zu Polen im Osten und dem Verlauf der Elbe im Westen begrenzt. Somit umfasst die Sperrgebiet II genannte innere Restriktionszone künftig 5.136 km². Die Pufferzone darum umfasst eine Fläche von 1.798 km².
Sebastian Vogel, Staatssekretär im Sozialministerium und Leiter des ASP-Krisenstabs, erklärt: Wir sind bei der Ausweitung der Sperrzonen an die EU-Vorgaben gebunden, die einen 10-Kilometer-Radius um einen ASP-Fall fordern. Deshalb folgt nun auch die Verschmelzung der bisher zwei Sperrzonen.