ASP-sTAND 29.01.21: Erweiterte Restriktionszonen in Sachsen festgelegt – Zusammenarbeit mit Polen soll verbessert werden
Nach dem bestätigten Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein außerhalb des bisherigen gefährdeten Gebiets in Sachsen wurden die Restriktionszonen nun per Allgemeinverfügung vergrößert. Die aktuelle Gesamtzahl der bestätigten ASP-Fälle bei Schwarzwild in Brandenburg und Sachsen liegt bei 594.
Seit dem ersten bestätigten Nachweis der Afrikanischen Schweinepest (ASP) am 10.09.2020 bei einem Wildschwein in Brandenburg wurden fast 600 weitere Fälle durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt. Aktuell gibt es 594 bestätigte ASP-Fälle beim Schwarzwild in Brandenburg (575) und Sachsen (19).
Die Hausschweinebestände in Deutschland sind nach wie vor frei von der Afrikanischen Schweinepest.
Erweiterte Restriktionszonen in Sachsen festgelegt
Nachdem in Sachsen in der vergangenen Woche bei einem Wildschwein-Kadaver außerhalb des bisherigen gefährdeten Gebietes der Verdacht auf Afrikanische Schweinepest (ASP) bestätigt wurde, werden die Restriktionszonen nun erweitert. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) teilte gestern mit, dass sowohl die Zone des gefährdeten Gebietes als auch die Pufferzone vergrößert werde. Die dafür notwendigen Allgemeinverfügungen, in denen die neuen Gebiete und die darin geltenden Maßnahmen festgelegt sind, können auf der Website der Landesdirektion eingesehen werden. Konkret wird das gefährdete Gebiet nach Süden ausgeweitet und von bisher 157 auf 322 Quadratkilometer vergrößert. Die Pufferzone dehnt sich nunmehr auf den gesamten Landkreis Görlitz nördlich der A 4 aus. Das Gebiet erweitert sich von 605 auf 826 Quadratkilometer.
Sachsens Sozialministerin Petra Köpping erklärte, dass es jetzt darum gehe, die nötigen Einzäunungen der neuen Gebiete vorzunehmen, diese auf infiziertes Fallwild abzusuchen und die tierseuchenrechtliche Entnahme zu beginnen. Als Sofortmaßnahme werde der Fundort des infizierten Tieres mit einem mobilen Zaun in einem Radius von rund drei Kilometern abgegrenzt, um ein mögliches Versprengen weiterer infizierter Tiere zu vermeiden.
Zusammenarbeit mit Polen soll verbessert werden
Der MDR berichtete, dass das sächsische Sozialministerium bestätigt habe, dass der Informationsfluss bei der Meldung neuer ASP-Fälle aus Polen nicht immer optimal laufe. Mitunter dauere es zwei bis drei Wochen, bis Sachsen davon erfahre und könne entsprechend verzögert erst reagieren. Eine binationale Zusammenarbeit sei aber im Aufbau, dazu gehöre die Gründung einer deutsch-polnischen ASP-Taskforce. Zwei Treffen auf fachlicher Ebene habe es bereits gegeben.
Nach einem Bericht der dpa geht dem Landrat des Landkreis Görlitz, Bernd Lange, dies noch nicht weit genug. Bei einem Online-Pressegespräch am Donnerstag forderte er klare Schutzmaßnahmen für den Grenzraum zu Polen, insbesondere seien Pufferzonen auch in Polen notwendig. Der Landkreis Görlitz sei durch seine 120 km lange Grenze zu Polen besonders belastet, deshalb werde Lange seine Forderungen in einem Brief an den Freistaat Sachsen, den Bund und die EU-Kommission verdeutlichen.
ASP-Update 28.01.21: Weitere ASP-Fälle in Brandenburg bestätigt – Gesamtzahl bei 583
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat im Laufe der Woche weitere ASP-Verdachtsfälle bei Wildschweinen amtlich bestätigt. Alle Fälle stammen aus den bisherigen Kerngebieten in Brandenburg. Damit liegt die Gesamtzahl der ASP-Fälle bei Wildschweinen in Brandenburg und Sachsen jetzt bei 583.
Nach Angaben des TierSeuchenInformationsSystems (TSIS) wurden weitere ASP-Fälle in Brandenburg in den Landkreisen Oder-Spree, Märkisch-Oderland, und Spree-Neiße festgestellt. Insgesamt gibt es somit 583 bestätigte ASP-Fälle beim Schwarzwild in Brandenburg (564) und Sachsen (19).
Die Hausschweinebestände in Deutschland sind nach wie vor frei von der Afrikanischen Schweinepest.
Landkreis Spree-Neiße: Offen gelassene Zauntore gefährden Eindämmung
Der Landkreis Spree-Neiße macht in einer Pressemitteilung darauf aufmerksam, dass in den vergangenen Tagen vermehrt beobachtet worden sei, dass die Tore der Schutzzäune von Passanten nicht korrekt verschlossen wurden. Trotz der regelmäßig stattfindenden Kontrollen würden so gefährliche Sicherheitslücken entstehen. Landrat Harald Altekrüger richtete daher einen Appell an alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises: Wir haben viel Zeit, Mühe, personelle Kräfte und auch Geld investiert, um die hiesige Wirtschaft vor den Auswirkungen der Afrikanischen Schweinepest zu bewahren. Nur eine kurzzeitig offen stehende Tür kann dazu führen, dass die Tiere die Infektion wieder in neue Gebiete eintragen und die Eindämmungsmaßnahmen müssen erneut beginnen. Daher bitte ich alle Spaziergängerinnen und Spaziergänger nachdrücklich, die Türen stets sorgsam hinter sich zu schließen. Ich spreche auch im Namen aller landwirtschaftlichen Betreiber, wenn ich sage: Bitte schließen sie die Türen der Schutzzäune hinter sich, wenn sie das Gebiet betreten oder verlassen.
ASP-Stand 26.01.21: Jetzt 564 bestätigte ASP-Fälle
In Brandenburg wurden acht weitere Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt. Die Gesamtzahl der ASP-Fälle liegt somit bei 564.
Nach Angaben des TierSeuchenInformationsSystems (TSIS) wurden gestern 8 weitere ASP-Fälle in Brandenburg im Landkreis Oder-Spree festgestellt.
Damit gibt es jetzt insgesamt 564 bestätigte ASP-Fälle beim Schwarzwild in Brandenburg (545) und Sachsen (19).
Die Hausschweinebestände in Deutschland sind nach wie vor frei von der Afrikanischen Schweinepest.
ASP-Stand 25.01.21: Sachsen erweitert Restriktionszonen
Restriktionszone zur Afrikanischen Schweinepest mit positiv getesteten Funden, Stand: 22. Januar 2021 © Landestierseuchenbekämpfungszentrum, SMS Sachsen
Nachdem in Sachsen in der vergangenen Woche bei einem Wildschwein-Kadaver außerhalb des bisherigen gefährdeten Gebietes der Verdacht auf Afrikanische Schweinepest (ASP) bestätigt wurde, müssen die Restriktionszonen erweitert werden. Das teilte das Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) am Freitag (22.01.21) mit.
Der Fundort des Kadavers liege in der bestehenden Pufferzone, ca. 2 km westlich des Flugplatzes Rothenburg/Görlitz und ca. 3,5 km von der Neiße entfernt und damit außerhalb des bisherigen gefährdeten Gebietes. Über die Erweiterung der Restriktionszonen stehe die Sachverständigengruppe sowie der ASP-Krisenstab des SMS in Abstimmung. Die neuen Restriktionszonen sollen diese Woche in zwei Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen bekanntgegeben werden.
Sozialministerin Petra Köpping erklärte dazu am Freitag, dass es sich bei dem Fund um einen Keiler handele, der im Rahmen der regelmäßigen Fallwildsuche aufgefunden wurde. Die epidemiologischen Untersuchungen seien bereits aufgenommen worden. Zunächst werden wir um den Fundort mit einem Radius von zwei bis drei Kilometern einen mobilen Elektrozaun ziehen, um eine Versprengung eventuell weiterer infizierter Tiere zu verhindern. Wir werden schnell das bestehende gefährdete Gebiet und die Pufferzone räumlich anpassen
, so Köpping. Das bisherige gefährdete Gebiet sei bis auf wenige Kilometer bereits vollständig mit einem Festzaun geschlossen.
Mit dem weiteren Fund in Sachsen gibt es jetzt insgesamt 556 bestätigte ASP-Fälle beim Schwarzwild in Brandenburg (537) und Sachsen (19).