20.05.2022rss_feed

ASP-Update 20.05.22: Aufhebung von Kerngebieten in Brandenburg

In Brandenburg kann ein ein Teil der ASP-Gebiete, in denen seit denen lange Nutzungsbeschränkungen galten,  nun aufgehoben werden (Bild ©Canva)

In Brandenburg kann ein ein Teil der ASP-Gebiete, in denen seit denen lange Nutzungsbeschränkungen galten, nun aufgehoben werden (Bild ©Canva)

Das Verbraucherschutzministerium in Brandenburg gab heute bekannt, dass ein Teil der ausgewiesenen ASP-Kerngebiete, in denen es seit Monaten keine erneuten Fälle gab, aufgehoben werden. Somit werden auch sämtliche Nutzungsbeschränkungen für die Land- und Forstwirtschaft per Allgemeinverfügung durch die Landkreise aufgehoben. Darüber hinaus wurde der doppelt gezäunte ASP-Schutzkorridor entlang der brandenburgischen Grenze zu Polen fertiggestellt, der die die weitere Einwanderung infizierter Wildschweine aus Westpolen verhindern soll.

 

Aufhebung ausgewiesener Kerngebiete

Wie das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Brandenburg mitteilte, wurden seit mehreren Monaten in den zuerst von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffenen Gebieten in den Landkreisen Oder-Spree, Spree-Neiße und Dahme-Spreewald keine neuen ASP-Fälle festgestellt. Die ausgewiesenen Kerngebiete (Kerngebiet I und III) werden per Allgemeinverfügung durch die Landkreise daher nun aufgehoben.

 


In den Kerngebieten 1 und 3 wurden seit Oktober keinen neuen ASP-Fälle festgestellt ©MSGIV

In den Kerngebieten 1 und 3 wurden seit Oktober keinen neuen ASP-Fälle festgestellt ©MSGIV

Nutzungsbeschränkungen werden eingestellt

Die betroffenen Landkreise können sämtliche Nutzungsbeschränkungen endgültig aufheben, die vor allem für Land- und Forstwirtschaft in den Kerngebieten galten. Einzelheiten sind den Allgemeinverfügungen der Landkreise zu entnehmen. Die Freiland- und Auslaufhaltung von Hausschweinen ist wieder in den von den Veterinärämtern definierten Gebieten möglich, vorausgesetzt die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen werden durch die Tierhalter erfüllt.

Eine Aufhebung der Beschränkungen für das Verbringen von Hausschweinen aus der Sperrzone II (gefährdete Gebiete einschließlich Kerngebiete und Weiße Zonen) ist jedoch erst möglich, wenn in einem Zeitraum von mindestens zwölf Monaten kein ASP-Fall in dieser Zone aufgetreten ist.

 

Verstärkte Wildschwein-Entnahme steht an

In der sich nun anschließenden Screening-Phase von mindestens sechs Monaten muss das Schwarzwild weiter deutlich reduziert werden. Hierbei muss die Jägerschaft nochmals die Aktivitäten zur Entnahme des Schwarzwildes verstärken, um dieses schwierige Ziel zu erreichen. Auch die vorhandenen ASP-Zäune bleiben zunächst bestehen.

Fertigstellung des Schutzkorridors zu Polen

Zudem konnten die letzten verbliebenen Meter im zweiten ASP-Zaun entlang der Grenze zu Polen geschlossen werden. Der Schutzkorridor gegen den weiteren Eintrag der Tierseuche ist damit fertig gestellt. Das sind sehr gute Nachrichten im Kampf gegen die hoch gefährliche Tierseuche, die zeigen, dass unsere Maßnahmen wirken, sagte die Leiterin des ASP-Krisenstabs Anna Heyer-Stuffer bei einem Besuch im Landkreis Oder-Spree.

Bereits im Sommer 2021 war der erste Zaun auf einer Länge von rund 255 Kilometern fertig gestellt worden. Der zweite Zaun hat eine Länge von rund 280 Kilometern.

 

ASP-Lage in Deutschland: 3.897 ASP-Fälle

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat in den vergangenen Tagen bis zum 18.05.22 in Sachsen, Brandenburg und in Mecklenburg-Vorpommern weitere ASP-Fälle bei Wildschweinen festgestellt.

Nach aktuellen Angaben des TierSeuchenInformationssystems (TSIS) gibt es mittlerweile insgesamt 3.897 bestätigte ASP-Fälle beim Schwarzwild in den drei betroffenen Bundesändern.

Bei den ASP-Fällen in Hausschweinebeständen ist es bislang bei den bisherigen vier betroffenen Betrieben geblieben.


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