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ASP-Update 07.03.22: Sachsen beschließt Hilfen für schweinehalter in ASP-Gebieten

ASP in Deutschland und Westpolen seit September 2020, Stand 04.03.2022 ©FLI

ASP in Deutschland und Westpolen seit September 2020, Stand 04.03.2022 ©FLI

Die Anzahl der amtlich bestätigten Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Deutschland ist im Verlauf der vergangenen Woche durch weitere Funde weiter angestiegen.

Darüber hinaus hat die sächsische Staatsregierung zwei Förderrichtlinien beschlossen, um die Schweinehalter in den ASP-Gebieten in Sachsen bei den ASP-bedingten Mehrkosten zu unterstützen.

 

ASP-Lage in Deutschland: 3.535 ASP-Fälle

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat in den vergangenen Tagen bis zum 05.03.22 in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern weitere ASP-Fälle bei Wildschweinen festgestellt. Die meisten Funde gab es zuletzt im sächsischen Landkreis Görlitz aber auch mehrere weitere Landkreise in Brandenburg meldeten ASP vereinzelte Fälle.

Nach aktuellen Angaben des TierSeuchenInformationsSystems (TSIS) gibt es mittlerweile insgesamt 3.535 bestätigte ASP-Fälle beim Schwarzwild in den drei betroffenen Bundesländern.

Bei den ASP-Fällen in Hausschweinebeständen ist es bislang bei den bisherigen vier betroffenen Betrieben geblieben.

 

Kleinbetriebe in Sachsen sollen die Schweinehaltung vorübergehend einstellen

Laut einem Bericht des Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) hat die sächsische Staatsregierung zwei Förderrichtlinien beschlossen, um die Schweinehalter in Sachsen angesichts der eingeschränkten Marktsituation durch die ASP zu unterstützen. Die Förderrichtlinien seien gemeinsam vom Sozialministerium und vom Landwirtschaftsministerium aufgelegt worden.

Die Förderrichtlinie Aufgabe Kleinbestände richtet sich laut MDR an kleine Schweinehaltungen mit unter 100 Tieren. Diese sollen finanziell entschädigt werden, wenn sie vorübergehend den Betrieb einstellen. Für Tierhalter mit wenigen Tieren sei es oft schwierig, ASP-Schutzmaßnahmen vor ASP-Befall umzusetzen. Die vorgesehene Zuwendung beträgt den Angaben zufolge einmalig 300 Euro je geschlachtetem Hausschwein. Insgesamt stehen 1,3 Millionen Euro bis zum Jahr 2024 zur Verfügung.

 

Kostenentlastung für Mastbetriebe

Mit der zweiten Förderrichtlinie Ausgleich der Transportmehrausgaben übernimmt der Freistaat nach Angaben der beiden Ministerien anteilig die Mehrkosten der Mastbetriebe, die bei der Vorbereitung des Transports von Schweinen, für Bestandsuntersuchungen, Blutprobenentnahmen, Einbeziehung des Tierarztes, Erstellen von Attesten und Abfertigung des Transportes anfallen, so der MDR. Die Fördermaßnahmen dienten der Entlastung der Schweine haltenden Betriebe für zusätzliche veterinärrechtliche Auflagen, welche die Tierhalter unverschuldet tragen müssen. Das Land Sachsen übernimmt demnach diese Mehrausgaben bis zu einer Höhe von 20.000 Euro in drei Jahren je landwirtschaftlichem Betrieb. Für diese Förderung stehen ab sofort bis Ende 2024 insgesamt 900.000 Euro zur Verfügung.


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