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ASP-Update 10.12.2021: Bislang keine weiteren Funde in Mecklenburg-Vorpommern - Elektrozaun um erweitertes Kerngebiet bei Redlin steht

©Canva, FLI

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Die Zahl der amtlich bestätigten Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Deutschland ist im Verlauf der letzten Woche durch weitere Funde in Brandenburg und Sachsen angestiegen. In Mecklenburg-Vorpommern wurden bei der Fallwildsuche mit Drohnen und Spürhunden hingegen keine weiteren Fälle festgestellt und das erweiterte ASP-Kerngebiet bei Redlin wurde fertig eingezäunt.

 

ASP-Lage in Deutschland: 2.947 ASP-Fälle

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat in den vergangenen Tagen bis zum 09.12.2021 in Brandenburg und Sachsen weitere ASP-Fälle bei Wildschweinen festgestellt. Die meisten Funde gab es im Landkreis Görlitz in Sachsen. In Mecklenburg-Vorpommern wurden bislang hingegen keine weiteren verendeten Wildschweine zwischen Marnitz in den Ruhner Bergen und Redlin an der Landesgrenze zu Brandenburg gefunden.

 

Nach aktuellen Angaben des Tierseuchen-Informationssystems (TSIS) gibt es mittlerweile insgesamt 2.947 bestätigte ASP-Fälle beim Schwarzwild in Brandenburg und Sachsen. Bei den ASP-Fällen in Hausschweinebeständen ist es bislang bei den bisherigen drei betroffenen Betrieben geblieben.

 

Elektrozaun um erweitertes ASP-Kerngebiet bei Redlin steht

Der Aufbau eines Elektrozauns im Bereich Redlin in der Gemeinde Siggelkow zur Eindämmung der ASP wurde zügig abgeschlossen. Seit vergangenem Freitag waren 60 Feuerwehrleute, Mitarbeiter der Kreis- und der Landesstraßenmeisterei, aus dem Forst und des Technischen Hilfswerks im Einsatz, um die neue Trasse zu ziehen.

Die Suche nach verendeten Wildschweinen im gefährdeten Gebiet verlief ohne weitere Funde und wird weiter begleitet von einer Drohne des Landesforst und mit speziell ausgebildeten Suchhunden.

 

Einschränkungen in Restriktionsgebieten

Aus gegebenem Anlass weist die Veterinärbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim insbesondere auf strikte Regelungen für das Kerngebiet hin: Bis auf Widerruf ist dort das Betreten und Befahren des Waldes und der offenen Landschaft einschließlich Reiten oder sonstiger Fortbewegung mit Tieren untersagt. Über begründete Ausnahmen entscheidet das Veterinäramt. Das Kerngebiet als Teil des gefährdeten Gebiets wird durch einen Zaun, soweit technisch möglich, vollständig eingegrenzt, um das Entweichen oder Zuwandern von Schwarzwild zu verhindern. Im gefährdeten Gebiet dürfen Hunde nicht frei umherlaufen. Für alle Restriktionszonen (gefährdetes Gebiet einschließlich Kerngebiet, Pufferzone) gilt bis auf Weiteres Jagdruhe.

 


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