ASP-Update 20.08.21: Weitere ASP-Fälle bei Wildschweinen – Sachsen unterstützt Schweinehalter in ASP-Sperrzone II
Die Zahl der amtlich bestätigten Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Deutschland ist im Verlauf der letzten Woche weiter angestiegen. In Hausschweinebeständen gab es keine weiteren ASP-Fälle und es ist bislang bei den drei bisher betroffenen Betrieben geblieben. Sachsen unterstützt derweil die Schweinehalter in der ASP-Sperrzone II und übernimmt die notwendigen Laboruntersuchungen von Hausschweinen, die aus dem Gebiet verbracht werden. Außerdem wurde per neuer Allgemeinverfügung eine besondere Kennzeichnung von Futtermitteln aus der Sperrzone festgelegt.
1.950 ASP-Fälle bei Wildschweinen
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat in den vergangenen Tagen weitere ASP-Fälle bei Wildschweinen festgestellt. Betroffen sind vor allem die Landkreise Oder-Spree und Frankfurt (Oder) Stadt in Brandenburg sowie der Landkreis Görlitz in Sachsen. Nach aktuellen Angaben des Tierseuchen-Informationssystems (TSIS) gibt es mittlerweile insgesamt 1.950 bestätigte ASP-Fälle beim Schwarzwild in Brandenburg und Sachsen. (Stand 19.08.21)
Bei den ASP-Fällen in Hausschweinebeständen ist es bislang bei drei betroffenen Betrieben geblieben.
Sachsen übernimmt Laborkosten für Schweinehalter in ASP-Sperrzone II
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gab gestern per Pressemitteilung bekannt, dass die Kosten für die notwendigen Laboruntersuchungen von Hausschweinen, die aus der ASP-Sperrzone II (ehemals gefährdetes Gebiet) verbracht werden, nun vom Sozialministerium übernommen werden. Diese Statusuntersuchungen sind für Hausschweine notwendig, um zur Schlachtung oder zum Weiterverkauf rechtskonform aus der Sperrzone II verbracht werden zu können. Alle Laboruntersuchungen werden von der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen durchgeführt, die zum Geschäftsbereich des Sozialministeriums gehört. Die Kostenübernahme gilt ab 1. September 2021. Sachsen will damit garantieren, dass nach Vorliegen der negativen Testergebnisse nur erregerfreie Tiere die Zone verlassen und somit das Virus nicht aus dieser herausgetragen wird.
Verschleppung aus der Sperrzone vermeiden
Die Sperrzone II genannte innere ASP-Zone erstreckt sich über Teile der Landkreise Görlitz und Bautzen. In diesem Gebiet befinden sich derzeit zehn schweinehaltende Betriebe, die Hausschweine nach außerhalb verbringen wollen und somit diese Testungen zwingend benötigen. Es werden ca. 320 Proben pro Woche erwartet. Bis zum Jahresende sind 6400 Proben mit Kosten von rund 45.000 Euro kalkuliert. Sebastian Vogel, Leiter des ASP-Krisenstabs und Staatssekretär im Sozialministerium erklärt: Regelmäßige Laboruntersuchungen der Hausschweine in der Sperrzone II sind besonders wichtig, um bei einem Übertritt des ASP-Virus in die Bestände schnell reagieren zu können und keinesfalls eine Verschleppung aus der Sperrzone heraus zu riskieren Wir unterstützen aus kurzfristig bereitgestellten Mitteln die Tierhalter mit der Übernahme dieser Kosten.
Neue Allgemeinverfügung legt Kennzeichnung von Futtermitteln fest
Zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest müssen künftig Futtermittel, die in der Sperrzone II gewonnen werden und möglicherweise infiziert sein könnten, besonders gekennzeichnet werden. Damit soll verhindert werden, dass diese Futtermittel ohne besondere Behandlung an Hausschweine verfüttert werden. Das Landestierseuchenbekämpfungszentrum hat dies in einer Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen festgelegt.