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ASP-Update 21.12.21: Über 3.000 ASP-Fälle – Sachsen erweitert Kerngebiet im Landkreis Meißen

©Canva

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Die Anzahl der Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Deutschland hat kurz vor dem Jahreswechsel die 3.000er Marke überschritten. Mit Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sind bisher drei Bundesländer betroffen. Hauptsächlich trat das Virus seit dem ersten Fall von ASP in Deutschland bei einem Wildschwein am 10.09.2020 im Schwarzwildbestand auf, in Hausschweinebeständen kam es bislang in vier Betrieben zu einem Ausbruch.

In Sachsen wurde nach einem ASP-Fall bei Wildschweinen westlich der A 13 das Kerngebiet erweitert.

 

ASP-Lage in Deutschland: 3.027 ASP-Fälle

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat in den vergangenen Tagen bis zum 20.12.2021 in Brandenburg und Sachsen weitere ASP-Fälle bei Wildschweinen festgestellt. Die meisten Funde gab es in Frankfurt (Oder) Stadt in Brandenburg und dem sächsischen Landkreis Görlitz. In Mecklenburg-Vorpommern wurden bislang keine weiteren Verdachtsfälle gemeldet. Nach aktuellen Angaben des Tierseuchen-Informationssystems (TSIS) gibt es mittlerweile insgesamt 3.023 bestätigte ASP-Fälle beim Schwarzwild in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Bei den ASP-Fällen in Hausschweinebeständen ist es bislang bei den bisherigen vier betroffenen Betrieben geblieben.


Kerngebiet im Landkreis Meißen (Sachsen) erweitert

Restriktionszonen in Sachsen, Stand 21.12.2021 (© https://geoviewer.sachsen.de/mapviewer/index.html?map=b81ca2ad-6b0e-44e7-be94-11b3958b84cc)

Restriktionszonen in Sachsen, Stand 21.12.2021 (© https://geoviewer.sachsen.de/mapviewer/index.html?map=b81ca2ad-6b0e-44e7-be94-11b3958b84cc)

Nach einem Ausbruch der ASP bei Wildschweinen westlich der Autobahn 13, erweitert Sachsen das Kerngebiet im Landkreis Meißen. Das gab das sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) heute bekannt. Das Kerngebiet ist Teil der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und umfasst Teile der Gemeinden Ebersbach, Lampertswalde, Radeburg, Schönfeld und Thiendorf im Landkreis Meißen sowie der Gemeinde Laußnitz im Landkreis Bautzen. Staatssekretär im SMS und Leiter des ASP-Krisenstabes, Sebastian Vogel, erklärte, dass im Rahmen der Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen im Kerngebiet die Ausübung der Jagd auf jegliches Wild bis auf Widerruf untersagt sei. Auch das Betreten des Waldes und der offenen Landschaft im Rahmen von Freizeitaktivitäten, wie Wandern oder Pilze sammeln, ist im Kerngebiet nicht möglich. Ebenfalls untersagt ist die Nutzung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen, wobei auf Antrag vom Landratsamt Meißen Ausnahmen zugelassen werden können, so Vogel.


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