Schrittweise Aufhebung der Ernteverbote - 36 ASP-Fälle bei Wildschweinen in Restriktionszone
Weiterer ASP-Fall bei Wildschwein in Kerngebiet bestätigt - Gesamtzahl liegt bei 36
Stand 28.09.2020 - 15 Uhr:
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat heute bei einem weiteren Wildschwein in Brandenburg den amtlichen Verdacht auf Afrikanische Schweinepest (ASP) bestätigt. Wie das Land Brandenburg heute Nachmittag informierte, gibt es damit insgesamt 36 amtlich bestätigte ASP-Fälle bei Wildschweinen im Land Brandenburg. Alle 36 infizierten, toten Wildschweine seien innerhalb des eingezäunten Kerngebiets gefunden worden, davon 9 nahe Schenkendöbern im Landkreis Spree-Neiße und 27 nahe Neuzelle im Landkreis Oder-Spree. Das Kerngebiet hat eine Fläche von circa 150 Quadratkilometern und einen Umfang von circa 60 Kilometern. Die Suche nach toten Wildschweinen gehe unvermindert weiter.
Land Brandenburg: erste Ausnahmen vom Nutzungsverbot für land- und forstwirtschaftliche Flächen
Stand 28.09.2020 - 8:00 Uhr:
Wie das Land Brandenburg am Freitag vergangene Woche bekannt gab, hat der Landeskrisenstab Tierseuchenbekämpfung-ASP erste Ausnahmen vom Nutzungsverbot für land- und forstwirtschaftliche Flächen im gefährdeten Gebiet (ausgenommen ist das Kerngebiet) beschlossen. Ein entsprechender Erlass wurde am Freitag, 25.09.2020, vom Verbraucherschutzministerium an die Veterinärämter der Landkreise Oder-Spree, Spree-Neiße und Dahme-Spreewald geschickt.
Auf Grundlage der Schweinepest-Verordnung ist die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen im gesamten gefährdeten Gebiet vorläufig untersagt. Mit dem Erlass von Freitag erhalten die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter Vollzugshinweise, die Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen einheitlich und schrittweise zu erlauben, sofern dabei keine Wildschweine aufgeschreckt werden und keine Kadaver in das Erntegut gelangen, damit die Tierseuche nicht verbreitet wird. Um das zu verhindern, sollen Land- und forstwirtschaftliche Flächen von behördlich eingesetzten Personen oder unter behördlicher Aufsicht tätigen Personen auf tote oder kranke Wildschweine zuerst vollständig abgesucht werden. Damit Land- und Forstwirte die Flächen anschließend nutzen können, müssen sie durch das Land amtlich freigegeben werden. Möglich ist dann wieder z.B. die Ernte von Kartoffeln und Zuckerrüben.
Die Leiterin der Landeskrisenstabes, Verbraucherstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer, erklärte am Freitag in Potsdam, dass die Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen notwendig seien, um die Seuche möglichst rasch am Herd des Ausbruchs einzudämmen. Es ist allen klar, dass diese Maßnahmen Rechtseinschränkungen für die Betroffenen vor Ort bedeuten. Deshalb ist die heutige Entscheidung eine gute Nachricht für die betroffenen Land- und Forstwirte, dass nach der erforderlichen Fallwildsuche und behördlicher Freigabe ihrer Flächen die Nutzungsbeschränkungen schrittweise gelockert werden
, so Heyer-Stuffer. Gleichzeitig wies die Verbraucherstaatssekretärin auch darauf hin, dass das Seuchengeschehen ein dynamischer Prozess sei und deshalb allen klar sein müsse, dass die Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung bei weiteren positiven ASP-Fällen außerhalb des bestehenden Kerngebiets entsprechend angepasst werden müssen.
Wenn eine Fläche durch den Landkreis amtlich freigeben ist, können Land- und Forstwirte sie wieder wie folgt nutzen (Stand 25.09.20):
Maßnahme | Beschreibung | Voraussetzung |
Ernte in Apfel- und Weinbau | Die Erntearbeiten dauern noch bis in den Oktober | möglich ohne weitere Voraussetzung |
Pflege- und Schnittmaßnahmen in Obst- und Weinbau, Weihnachtsbaumkulturen | z. B. mechanische Unkrautbekämpfung in Dauerkulturen, Obstbaumschnitt | möglich ohne weitere Voraussetzung |
Ernte Kartoffeln, Zuckerrüben | die erntereifen Bestände können abgegangen werden | möglich bei vorheriger Absuche der Fläche auf tote oder kranke Tiere |
Bestellarbeiten Wintergetreide (Wintergerste, Winterweizen, Winterroggen) ggfs. noch Winterraps oder auch Zwischenfrüchte | Mechanische Maßnahmen zur Vorbereitung des Saatbetts bzw. Aussaat
ggfls. Beseitigung von Ausfallgetreide mit Glyphosat bei pflugloser Bodenbearbeitung |
möglich bei vorheriger Absuche der Fläche auf tote oder kranke Tiere |
Düngemaßnahmen auf Grünland, in allen mit Winterungen bestellten Flächen | die Bestände sind niedrig, Aussaattermin Winterungen = Wintergerste, Winterweizen, Winterroggen, Winterraps (August/September) | möglich bei vorheriger Absuche der Fläche auf tote oder kranke Tiere |
Pflanzenschutzmaßnahmen in Winterungen
Raps: Unkrautbekämpfung, Wachstumsregler-Einsatz, ggfs. Insektizidbehandlung Wintergetreide: Unkrautbekämpfung, ggfs. Insektizidbehandlungen In Ausnahmefällen chem. Bekämpfungsmaßnahmen gegen Feldmäuse |
Siehe Zeile Düngemaßnahmen | möglich bei vorheriger Absuche der Fläche auf tote oder kranke Tiere |
Aktuell 35 amtlich bestätige ASP-Fälle bei Wildschweinen in Restriktionszone
Nach Angaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat sich am Wochenende der amtliche Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei drei weiteren Wildschweinen in Brandenburg bestätigt. In den entsprechenden Proben wurde das Virus durch das Nationale Referenzlabor Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) nachgewiesen. Davon waren zwei tote Wildschweine im gefährdeten Gebiet gefunden worden und eines im Kerngebiet. Die Gesamtzahl der amtlich bestätigten ASP-Fälle bei Wildschweinen in Brandenburg liegt aktuell bei 35 (Stand 8:00 Uhr).
Nach wie vor sind die Hausschweinebestände in Deutschland frei von der Afrikanischen Schweinepest (ASP).