BMEL-Appell zur Aufrechterhaltung der Maßnahmen
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) weist darauf hin, dass die ASP-Bekämpfung im Wildschweinbereich nur erfolgreich sein kann, wenn alle Maßnahmen weiterhin eingehalten werden.
Der parlamentarischen Staatssekretär Uwe Feiler appelliert daher an Landwirte, Jäger, Behörden und Bürger, dringend Seuchenbekämpfungs- und auch Schutzmaßnahmen konsequent anzuwenden.
Sowohl in Brandenburg als auch in Sachsen wurden seit 22.12.2020 bei weiteren Wildschweinen der amtliche Verdacht von Afrikanischer Schweinepest (ASP) durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt. Die Fälle stammen aus den bisherigen Restriktionszonen.
Wichtig: Hausschweinebestände schützen
Nach dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Wildschweinbestand der Bundesländer Brandenburg und Sachsen, haben die Behörden und Helfer bei der Bekämpfung der Tierseuche weiterhin viel zu tun. Es gilt, die ASP zu bekämpfen und zu verhindern, dass die Hausschweine in den landwirtschaftlichen Betrieben durch Wildschweine angesteckt werden. Bisher sind die Hausschweinebestände in Deutschland ASP-frei. Hier sind die Landwirte gefordert, die Vorschriften zur Biosicherheit anzuwenden, um einen Eintrag des ASP-Virus in ihren Hausschweinebestand zu verhindern.
Seuchenbekämpfungsmaßnahmen weiterhin intensiv verfolgen
Aber nicht nur die Landwirte sind aufgefordert, sich an diese Vorschriften zu halten, sondern auch die Mitarbeiter der unterschiedlichen Behörden vor Ort, die Jäger und auch die Helfer bei der Suche nach kranken oder toten Wildschweinen in den sächsischen und brandenburgischen Gebieten. Es werden durch die Länder unterschiedliche Maßnahmen getroffen, um die Seuche aufzuhalten. Hierzu gehört u.a. die Jagdruhe in den Gebieten, in denen die betroffenen Wildschweine gefunden wurden. Dadurch versuchen die Behörden, die Tiere nicht zu stören, damit sie in diesem Gebiet bleiben und nicht Nachbar
-Rotten anstecken.
In weiterer Entfernung um diesen Kreis wird das Schwarzwild durch jagdliche Maßnahmen reduziert. Hierdurch wird die Übertragung von einem Tier zum nächsten unterbrochen, denn wenn weniger Tiere vor Ort sind, kann auch die Ansteckungslast reduziert werden. Um die Jäger dabei zu unterstützen, werden in einigen Bundesländern Prämien bis zu 150,- Euro für den Abschuss gewährt und auch die Gebühr für die Trichinenuntersuchung wurde vorübergehend ausgesetzt. Weiterhin ist es wichtig, jedes Wildschwein, das geschossen oder tot gefunden wurde, auf das ASP -Virus zu untersuchen, um frühzeitig zu wissen, ob die Seuche weitergetragen wurde.
Um sich auch mit den Nachbarländern Polen und Tschechien besser abzustimmen, wurde auf Initiative von Bundesministerin Julia Klöckner im November die sogenannte Tiergesundheits-Troika
als trilaterales Format gegründet. Am Rande des Agrarrates in Brüssel traf sie wie verabredet ihren polnischen Amtskollegen und in Vertretung den tschechischen Botschafter. Im Januar werden die Gespräche bei einem Vor-Ort-Besuch an der polnischen Grenze fortgesetzt.
ASP-stand 28.12.20: Insgesamt 373 bestätigte ASP-Fälle bei Wildschweinen
Nach Angaben des Tierseucheninformationssystem TSIS wurden in der vergangenen Woche 14 weitere ASP-Fälle bei Schwarzwild in Brandenburg durch das FLI bestätigt. Es handelt sich um Fälle aus den bestehenden Kerngebieten in den Landkreisen Oder-Spree und Märkisch-Oderland. Das Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) gab am 23.12.20 einen weiteren bestätigten ASP-Fall in Sachsen im Landkreis Görlitz bekannt. Der Fund sei wie alle anderen vorher in unmittelbarer Nähe der Neiße, östlich des jüngst errichteten festen Wildschweinabwehrzauns festgestellt worden.
Damit gibt es jetzt insgesamt 373 ASP-Fälle bei Wildschweinen in Brandenburg (357) und Sachsen (16).
Die Hausschweinbestände in Deutschland sind nach wir vor frei von der Afrikanischen Schweinepest.