ASP: Vollständige Aufhebung der Sperrzonen in den Landkreisen Prignitz und Ludwigslust-Parchim
Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern verzeichnen bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) Erfolge: Die auf Grund von ASP-Ausbrüchen im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern eingerichteten Sperrzonen I und II, die bis in den Landkreis Prignitz in Brandenburg reichen, können vollständig aufgehoben werden. Die Beschränkungen für Schweinehalter und Jäger entfallen damit.
In den seit November 2021 bestehenden Sperrzonen sind auf brandenburgischem Territorium keine ASP-Fälle beim Schwarzwild und auch keine ASP-Fälle bei Hausschweinen aufgetreten. Auch im Landkreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern, ist nach dem 13. Oktober 2022 kein ASP-Fall mehr aufgetreten. Damit sind grundsätzliche Voraussetzungen für die Aufhebung der Sperrzonen I und II durch die EU-Kommission erfüllt.
Vermarktungsbeschränkungen für Schweinehalter entfallen
Wie das Brandenburger Verbraucherschutzministerium (MSGIV) mitteilt, war die Aufhebung der Sperrzonen nur gemeinsam und in enger Abstimmung mit dem Bund möglich. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat hierbei die Anliegen des MSGIV gegenüber der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten vertreten. Nun hat die EU-Kommission den gemeinsamen Antrag von Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg gebilligt. Der Ständige Veterinärausschuss der EU, in dem alle Mitgliedsstaaten vertreten sind, hat dem Antrag ebenfalls zugestimmt.
Die geänderte Durchführungsverordnung (EU) mit besonderen Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest wird zeitnah im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Beschränkungen für Schweinehalter und Jäger entfallen in diesen Gebieten. Das bedeutet insbesondere, keine Beschränkungen mehr für das Verbringen von Schweinen und die Möglichkeit der Vermarktung von Fleisch erlegter Wildschweine.
Risikoorientierte Fallwildsuchen bestehen weiterhin
Die Seuchensituation wird auch in diesen Gebieten weiter intensiv beobachtet. Zu diesem Zweck finden risikoorientierte Fallwildsuchen statt. Alle tot aufgefundenen Wildschweine werden weiterhin auf ASP untersucht. Alle erlegten Wildschweine werden weiterhin für 12 Monate virologisch auf ASP untersucht. Darüber hinaus kann in dem Gebiet der jetzt aufgehobenen Sperrzonen mit dem Rückbau der ASP-Zäune begonnen werden. Die Amtstierärztin mit ihren Vor-Ort-Kenntnissen legt die Reihenfolge fest. Bei anhaltender, stabiler Seuchenlage, plant das Brandenburger Verbraucherschutzministerium noch in diesem Jahr die Aufhebung weiterer Restriktionszonen.