19.12.2014rss_feed

Auch Schleswig-Holstein beschließt Verbandsklagerecht für Tierschützer

Schleswig Holstein

Der schleswig-holsteinische Landtag hat am vergangenen Freitag die Einführung eines Verbandsklagerechtes für Tierschutz-Organisationen beschlossen.

 

Damit haben künftig auch in Schleswig-Holstein vom Umweltministerium anerkannte Vereine und Organisationen die Möglichkeit, bei den Gerichten Klagen gegen Tierhalter im Hinblick auf mutmaßliche Tierschutz-Vergehen einzureichen. Bislang konnten nur die zuständigen Behörden vor Gericht ziehen.

Weitere Länder planen Verbandsklagerecht

Schleswig-Holstein ist damit das sechste Bundesland mit einem Verbandsklagerecht. In den vergangenen Monaten war es bereits in NRW, Saarland, Rheinland-Pfalz, Bremen und Hamburg eingeführt worden. In weiteren Bundesländern wie Niedersachsen, Bayern und Baden-Würtemberg sind Entwürfe für ein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine in der Diskussion.

Die ISN meint:

Nach Auffassung der ISN ist ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände weder fachlich noch juristisch zu rechtfertigen! Kontrollen gibt es in der Tierhaltung schon mehr als genug. Die Kontrolle der Tierhaltung ist Aufgabe der zuständigen Fachbehörden und bereits heute werden mögliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz entsprechend geahndet.

Vielmehr zeugt das Verbandsklagerecht von einem tiefen Misstrauen gegenüber den eigenen unteren Behörden. Einen Nutzen für die Tiere wird es also kaum geben. Es darf aus Sicht der ISN nicht sein, dass Verbände anerkannt werden, die das deutsche Recht und Gesetz nicht bedingungslos anerkennen, nachts in Ställe einbrechen und die Tierhalter wie Freiwild an den Pranger stellen.


Hier finden Sie die ISN-Position zum Verbandsklagerecht

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