18.07.2024rss_feed

Ausbreitung der ASP verhindern

Schweine haltende Betriebe haben im Hinblick auf die ASP strikte Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten (© ISN, Canva)

Schweine haltende Betriebe haben im Hinblick auf die ASP strikte Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten (© ISN, Canva)

Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass die Gefahr einer Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wieder spürbar zugenommen hat. Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, appelliert das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium an die Schweine haltenden Betriebe und auch an Reisende, die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

ISN: Es ist weiter höchste Achtsamkeit und eine bedingungslose Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen notwendig – sensibilisieren Sie dazu auch Ihr Umfeld und Ihre Mitarbeiter.

 

Keine Schweinefleischerzeugnisse mitnehmen

Da die ASP bereits durch kleine Mengen virushaltiger Lebensmittel übertragen werden kann,

sollen weder unverpacktes frisches Schweinefleisch noch unverpackte Schweinefleischerzeugnisse, wie Wurst oder Schinken, aus ASP-betroffenen Regionen mitgenommen werden. Das ASP-Virus kann in den Lebensmitteln über Wochen und Monate infektiös bleiben. Beim Picknick im Grünen oder bei der Rast an Autobahnen oder Landstraßen sollen keinesfalls Speiseabfälle in der Natur entsorgt werden. Speisereste sind ausschließlich in verschlossene Müllbehälter zu werfen.

 

Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen

Da das Virus auch über Gegenstände wie Werkzeuge, Schuhwerk oder Kleidung sowie Fahrzeuge weiterverbreitet werden kann, sollten sich Reisende und Transporteure, die sich in ASP betroffenen Gebieten bzw. Ländern aufgehalten haben, besonders verantwortungsvoll verhalten und entsprechende Hygienemaßnahmen beachten. Dazu gehören eine gründliche Reinigung und Desinfektion. Insbesondere gilt dies auch für Jagdreisende.

 

Zugänge zu Ställen und Futterlagern kontrollieren

Schweine haltende Betriebe haben im Hinblick auf die ASP strikte Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dazu gehören die schwarzwildsichere Umzäunung der Betriebe, die Desinfektion von Fahrzeugen und Geräten sowie die Kontrolle des Zugangs zu Ställen und Futterlagern. Das Biosicherheitskonzept und der Leitfaden Einfriedung Schweine haltender Betriebe sind auf der Internetseite tierseucheninfo.niedersachsen.de unter der Rubrik Tierseuchenbekämpfung

abrufbar.

 

Schweine haltende Betriebe sollten insbesondere folgende Punkte beachten:

1. Darauf achten, dass kein Virus in den Bestand getragen wird (zum Beispiel durch Kleidung und Schuhe). Bekleidung, die im Stall getragen wird, sollte nicht außerhalb des Stalls getragen werden.

2. Kein Einbringen von Grasschnitt, Feldfrüchten oder ähnlichem Futter sowie Einstreu aus infizierten Zonen, bzw. Sperrzonen.

3. Schweinehalter, die zudem Jagdausübende sind, sollten die Gefahren einer Einschleppung des ASP-Virus durch ihre Fahrzeuge, Kleidung, Hunde oder durch den Kontakt zu ihren Tieren besonders beachten.

 

Die ISN meint: Bleiben Sie wachsam und sensibilisieren Sie Ihr Umfeld

Experten sind sich einig, dass die größte Gefahr einer ASP-Infektion für Deutschlands Wild- und Hausschweine derzeit vom Menschen selbst ausgeht. Sensibilisieren Sie gerade jetzt in der Urlaubs- und Ferienzeit nochmals Ihr Umfeld und vor allem Ihre Mitarbeiter für dieses Thema und seien auch Sie besonders wachsam! Sofern Sie einen Verdacht auf eine ASP-Infektion in Ihrem Schweinebestand haben oder Ihre Schweine fragwürdige Symptome zeigen, sollten Sie unverzüglich Ihren Tierarzt informieren und entsprechende Untersuchungen auf ASP durchführen lassen.

 


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