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Auswertung Antibiotikadatenbank: Landwirte setzen erneut weniger Antibiotika ein

Die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit mit Antibiotika in der Tierhaltung hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am vergangenen Freitag zum vierten Mal veröffentlicht. Die Daten beziehen sich auf den Antibiotikaeinsatz im 1. Halbjahr 2016.

Gemäß der halbjährlichen Angaben der Landwirte an die HIT-Datenbank errechnet sich auch die betriebsindividuelle Kennzahl. In der vierten Erfassungsperiode sind die Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit erneut gesunken.

 

Starker Abwärtstrend beim Antibiotikaeinsatz seit Datenerfassung

 

Die veröffentlichten Ergebnisse des BVL zeigen zwei Kennzahlen:

 

Kennzahl 1

Kennzahl 2

Ferkel bis 30kg Körpergewicht

3,354

12,247

Mastschweine über 30kg Körpergewicht

0,442

4,041

 

Kennzahl 1 beschreibt den Therapiehäufigkeitsindex-Median, unter dem 50 % aller erfassten Betriebe liegen. Kennzahl 2 beschreibt das dritte Quartil des Therapiehäufigkeitsindexes, unter dem 75% aller erfassten Betriebe liegen.

Seit Erfassung der Daten konnten die Kennzahlen bei den Ferkeln von 4,8 auf jetzt 3,35 und von 26,2 auf 12,24 gesenkt werden. Die Kennzahlen des Antibiotikaeinsatzes bei den Mastschweinen fielen von 1,2 auf 0,44 und von 9,5 auf 4,04.

 

Tierhalter in der Pflicht

 

Zusätzlich zum Gesamtüberblick über den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung ergibt sich aus der Formel Anzahl behandelter Tiere X Anzahl Behandlungstage / die durchschnittliche Anzahl gehaltener Tiere pro Halbjahr eine betriebsindividuelle Kennzahl.

Schweinehaltern mit der Pflicht zur Teilnahme an der Antibiotika-Datenbank obliegt es nun, die Kennzahlen mit dem eigenen Therapiehäufigkeitsindex zu vergleichen.

  • Liegt der individuelle Wert über der Kennzahl 1, sollten Landwirte und Tierärzte gemeinsam die Ursachen dafür ermitteln und den Antibiotikaeinsatz nach Möglichkeit reduzieren.
  • Im Fall einer betrieblichen Kennzahl höher als der Kennzahl 2 müssen die Tierhalter innerhalb von vier Monaten einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes an die Überwachungsbehörde vorlegen. Hier steht der Tierarzt zur Seite.

 

 

 

 


Pressemeldung des BVL

Bekanntmachung im Bundesanzeiger

Pressemeldung des BMEL

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