Auszahlung der Anpassungsbeihilfe an Schweinehalter läuft an
Die Anpassungsbeihilfe für landwirtschaftliche Betriebe zur Abmilderung insbesondere hoher Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges wird in der kommenden Woche ausbezahlt. (Bild: Canva)
Die Krisenhilfe zur Abmilderung der Folgen des Ukraine-Krieges für landwirtschaftliche Betriebe soll nächste Woche mit einem Volumen von insgesamt 134,9 Mio. Euro an rund 42.000 Betriebe ausgezahlt werden. Von der Beihilfe, die auf max. 15.000 Euro je Betrieb begrenzt ist, sollen unter anderem rund 7.750 Sauenhalter und etwa 19.000 Schweinemäster profitieren, berichtet AgE.
ISN: Die Unterstützung der krisengeschüttelten Landwirte ist zu begrüßen, auch wenn die Zahlungen leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein sind. Die deutschen Schweinehalter stehen angesichts der seit über zwei Jahren andauernden Multikrise mit dem Rücken zur Wand, richtig geholfen ist ihnen nur, wenn sie für ihre Erzeugnisse auch dauerhaft auskömmlich bezahlt werden.
Die Anpassungsbeihilfe für landwirtschaftliche Betriebe zur Abmilderung insbesondere hoher Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges wird in der kommenden Woche ausbezahlt. Wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf Anfrage mitteilte, kommen rund 42.000 Betriebe in den Genuss von jeweils maximal 15.000 Euro. Zur Auszahlung kommen laut SVLFG 134,9 Mio. Euro. Der Rest der insgesamt zur Verfügung stehenden 180 Mio. Euro soll bis zum Jahresende über die sogenannte Kleinbeihilfe ausgezahlt werden.
43 Prozent der Mittel gehen an Sauenhalter
Nach SVLFG-Angaben entfällt der größte Teil der aktuellen Anpassungsbeihilfe mit knapp 58 Mio. Euro auf die Sauenhaltung. Das entspricht rund 43 % der bei der SVLFG zur Verfügung stehenden Mittel. Die Beihilfe erhalten rund 7.750 sauenhaltende Betriebe. Der durchschnittliche Betrag liegt bei knapp 7.500 Euro je Betrieb. An rund 19.000 Unternehmen mit Mastschweinehaltung werden insgesamt rund 13,4 Mio. Euro ausgezahlt. Der Durchschnittsbetrag beläuft sich hier auf 705 Euro je Betrieb.
Details zum Kleinbeihilfeprogramm im Oktober
Während die Anpassungsbeihilfe ohne Antrag bewilligt und ausgezahlt wird, müssen für die Kleinbeihilfe Anträge bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt werden. Über die Details dazu will die BLE bis Mitte Oktober informieren. Die Kleinbeihilfe sollen von dem Energiepreisanstieg besonders betroffene Betriebe unterstützt werden, die 2021 keine Greening-Prämien erhalten haben.
Die ISN meint:
Die Unterstützung der krisengeschüttelten Landwirte ist zu begrüßen, auch wenn die Zahlungen nur einen Bruchteil der tatsächlichen aktuellen Verluste in den Betrieben abdecken werden. Die deutschen Schweinehalter stehen angesichts der seit über zwei Jahren andauernden Multikrise mit dem Rücken zur Wand und verzeichnen aufgrund der massiv gestiegenen Kosten für Energie und Futter weiterhin erhebliche Verluste. Aufgrund mangelnder Perspektive bleiben zudem immer mehr Ställe leer stehen, der Ausstieg der Betriebe ist in vollem Gang. Richtig geholfen ist ihnen nur, wenn sie für ihre Erzeugnisse auch dauerhaft auskömmlich bezahlt werden.