09.03.2022rss_feed

Baden-Württemberg entlastet Ferkelerzeuger bei Tierseuchenkassenbeiträgen

Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk (Bild: KD Busch/ MLR Baden-Württemberg)

Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk (Bild: KD Busch/ MLR Baden-Württemberg)

Die baden-württembergische Landesregierung stuft die Situation der schweinehaltenden Betriebe im Ländle als weiter besorgniserregend ein. Zur Unterstützung sollen die heimischen Ferkelerzeuger deshalb einmalig für das Jahr 2022 von den von den Beiträgen an die Tierseuchenkasse entlastet werden.

ISN: Wenngleich es nur ein Tropfen auf dem heißen Stein ist, ist die finanzielle Entlastung der Ferkelerzeuger bei den Tierseuchenkassenbeiträgen durch das Land Baden-Württemberg gut und nachahmenswert.

 

Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk sorgt sich um die schweinehaltenden Betriebe im Land. Hauk bezeichnete deren Situation gestern in Stuttgart als weiter besorgniserregend. Die Absatzeinbrüche bei allen Marktteilnehmern der Wertschöpfungskette Schweinefleisch führten seit vielen Monaten zu einem sehr niedrigen Preisniveau für Schlachtschweine und Ferkel. Insbesondere die Betriebe der Ferkelerzeugung kämpfen mit erheblicheren Absatzproblemen, nicht kostendeckenden Erlösen und großen Umsatzausfällen. Hinzu kommen zunehmende erforderliche Investitionen und Anpassungen im Stallbau, gerade auch mit dem Blick auf mehr Tierwohl. Unter diesen Umständen droht eine außerordentliche Zunahme der Betriebsaufgaben, warnte Hauk. Vor diesem Hintergrund will die Landesregierung die baden-württembergischen Ferkelerzeuger entlasten und stellt dafür bis zu 1,52 Mio. Euro bereit.

 

Beiträge an Tierseuchenkasse werden erstattet

Wie das Baden-Württembergische Landwirtschaftsministerium bekannt gab, sollen Ferkelerzeuger einmalig für das Jahr 2022 von den Beiträgen an die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK BW) entlastet werden. Konkret sei ein pauschaler Erstattungsbetrag pro Zuchtsau in Höhe von bis zu 12,50 Euro vorgesehen. Der Erstattungsbetrag errechne sich aus den Jahresbeiträgen der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unter Einbeziehung von Durchschnittswerten zu den aufgezogenen Ferkeln je Zuchtsau sowie die sogenannte Remontierung von Jungsauen. Die Förderung erfolge über die TSK BW in Form von De-minimis Beihilfen (Agrar) an die Sauenhaltungsbetriebe. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz werde die TSK BW alle Sauenhaltungsbetriebe anschreiben und über die Fördermöglichkeit informieren. Mit der Entlastung leistet die Landesregierung einen wichtigen Beitrag zur Abfederung der Corona- und ASP-bedingten wirtschaftlichen Folgen für unsere Schweinehalter, betonte Minister Hauk und forderte auch in Zukunft einen festen Platz der Schweinehaltung in Baden-Württemberg.

 

Die ISN meint:

Die Lage für die deutschen Schweinehalter ist trotz der jüngsten deutlichen Preisanstiege für Ferkel und Mastschweine weiter existenzbedrohend, auch weil parallel die Kosten für Betriebsmittel dramatisch steigen. Wenngleich es nur ein Tropfen auf dem heißen Stein ist, ist die finanzielle Entlastung der Ferkelerzeuger bei den Tierseuchenkassenbeiträgen durch das Land Baden-Württemberg deshalb gut und nachahmenswert.


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