23.06.2022rss_feed

Bauernmilliarde: Rentenbank startet Mitte Juli die nächste Antragsrunde

Das  Investitions- und Zukunftsprogramm des BMEL zur Förderung der Anschaffung moderner und umweltschonender Landtechnik  geht in die nächste Runde. ©ISN/Jaworr

Das Investitions- und Zukunftsprogramm des BMEL zur Förderung der Anschaffung moderner und umweltschonender Landtechnik geht in die nächste Runde. ©ISN/Jaworr

Das in 2020 gestartete Investitions- und Zukunftsprogramm des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Förderung der Anschaffung moderner und umweltschonender Landtechnik wurde bisher gut angenommen und geht nun in die nächste Runde. Die Landwirtschaftliche Rentenbank startet Mitte Juli ein neues Interessenbekundungsverfahren. Vom 18.07.2022 bis zum 27.07.2022 können über ihr Förderportal die Interessenbekundungen abgegeben werden.

Hintergrund

Mit dem Investitionsprogramm Landwirtschaft, der sogenannten Bauernmilliarde, fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft landwirtschaftliche Unternehmen, die in moderne Technologie investieren wollen, um mehr Klima-, Natur- und Umweltschutz umzusetzen. Die zusätzlichen Gelder sollen hauptsächlich in die Förderung der Lagerung und Ausbringungstechniken von Gülle sowie die Gülleaufbereitung durch Separierung fließen. Im Rahmen des Investitionsprogramms stehen in den Jahren 2021 bis 2024 insgesamt 816 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Details zur neuen Antragsrunde

In einer Pressemitteilung gab die Rentenbank vergangene Woche die Details zur nächsten Antragsrunde bekannt. Wer an einer Förderung interessiert ist, muss zunächst am Interessenbekundungsverfahren teilnehmen. Um Chancengleichheit zu gewährleisten, verlieren die Interessenbekundungen aus dem April 2021 ihre Gültigkeit. Voraussetzung für die Teilnahme an der Interessenbekundung ist eine Registrierung im Rentenbank-Förderportal lw-foerderportal.rentenbank.de. Im Anschluss führt die Rentenbank eine Reihung mit allen Unternehmen durch, die Interesse an einer Förderung haben. Die ersten Einladungen zur Antragstellung wird die Rentenbank voraussichtlich Anfang August versenden.

 

Das ist neu

Neu in dieser Antragsrunde ist, dass in der Kategorie Anlagen und Bauten zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern die Frist für die Erstellung des Zuschussantrags im Förderportal auf 120 Tage verlängert wurde. Grund dafür ist, dass die Verfahren der für die Förderung erforderlichen Baugenehmigung häufig sehr zeitintensiv sind. In den übrigen Kategorien (Maschinen der Außenwirtschaft und Separationsanlagen) bleibt die Frist von 30 Tagen bestehen. Für alle Anträge gilt weiterhin, dass Zuschuss- und Refinanzierungsantrag spätestens zwei Monate nach Erstellung des Zuschussantrages im Förderportal durch die Hausbank bei der Rentenbank eingereicht werden müssen.

 

Güllefässer nicht mehr förderfähig

Ebenfalls neu ist, dass die Anschaffung von Gülletankwagen künftig nicht mehr förderfähig ist. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die Förderichtlinien dementsprechend angepasst. Die Einzelförderung der Aufbringsysteme für flüssige Wirtschaftsdünger bleibe jedoch bestehen, da diese eine hohe Fördereffizienz aufweisen und erheblich zur Verbesserung der exakten Nährstoffverteilung und der Minderung von Ammoniakemissionen beitragen.

Detaillierte Informationen zum Investitionsprogramm Landwirtschaft und zum neuen Interessen­bekundungsverfahren finden Sie unter www.rentenbank.de.


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