17.03.2021rss_feed

Bauernmilliarde: Zuschussvergabe künftig per Losverfahren

BMEL und Rentenbank

Viele Landwirte sind investitionsbereit. Das zeigte die hohe Nachfrage nach Mitteln aus dem Zukunfts- und Investitionsprogramm Landwirtschaft, das die Landwirtschaftliche Rentenbank im Auftrag des Bundes umsetzt. Nach nur wenigen Tagen waren die für das erste Halbjahr 2021 zur Verfügung stehenden Bundesmittel für Teilbereiche des Programms bereits ausgeschöpft. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat nun das Antragsverfahren optimiert. Die Zuschussvergabe soll künftig per Losverfahren erfolgen, Änderungen sind zudem bei den Fördermodalitäten geplant, berichtet AgE.

 

Nach dem Ansturm zum Start hat das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt das Antragsverfahren und die Fördergrundsätze seines Investitionsprogramms Landwirtschaft überarbeitet. Vom Windhund- soll auf ein Losverfahren umgestellt werden. Das überwältigende Interesse verdeutlicht die hohe Innovationsbereitschaft unserer Landwirte, erklärte Ressortchefin Julia Klöckner heute bei der Vorstellung der neuen Modalitäten zum sogenannten Bauernmilliarde-Programm. Um diesen Schwung mitzunehmen und noch mehr Landwirten eine Fördermöglichkeit zu bieten, werde das Antragsverfahren optimiert. Das neue Prozedere kommt voraussichtlich ab April zur Anwendung; über den genauen Starttermin will das Agrarressort kurzfristig informieren.

 

Ohne Zeitdruck und per Los

Künftig sollen dem Ministerium zufolge alle investitionswilligen Unternehmer nach der Registrierung von der Landwirtschaftlichen Rentenbank ein Anschreiben per E-Mail mit der Einladung zur Teilnahme an einem Interessenbekundungsverfahren erhalten. Dieses Verfahren werde über mehrere Tage in einem festgelegten Zeitraum geöffnet, so dass kein Zeitdruck entstehe. Per Los würden anschließend alle eingegangenen Interessenbekundungen in eine Reihenfolge gebracht. Anhand dieser Reihung ergehe dann sukzessive die Aufforderung der Rentenbank an die Unternehmen, innerhalb einer vorgegebenen Frist einen Zuschussantrag zu stellen. Die Antragstellung für die per Zufall ausgewählten Interessenten erfolge dann wie bisher über das Online-Portal der Rentenbank unter www.rentenbank.de und die Hausbank.

 

Fördermodalitäten sollen angepasst werden

Änderungen sind auch bei den Fördermodalitäten geplant: So soll die bisherige Lieferfrist für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft um vier Wochen auf den 1. Dezember 2021 verlängert werden. Damit reagiert das Agrarressort eigenen Angaben zufolge auf die aktuellen Lieferengpässe der Landtechnikindustrie. Um die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Maschinennutzung zu erleichtern, sollen künftig auch neu gegründete Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) förderfähig sein. Das maximal in den Jahren 2021 bis 2024 förderfähige Investitionsvolumen soll auf 1 Mio. Euro je Zuwendungsempfänger begrenzt werden. Für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion wird die Förderung gemäß den neuen Modalitäten auf eine Fördersumme von 250.000 Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben limitiert.

 

Keine Begrenzung mehr bei Maschinen zur Gülleseparierung

Um insbesondere Betriebe mit Sonderkulturen und die kleinstrukturierte Landwirtschaft noch zielgenauer zu unterstützen, sollen auch Maschinen zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln bezuschusst werden, die in Sonderkulturbetrieben eingesetzt werden, außerdem kleinere mit moderner Technik ausgestattete Pflanzenschutzgeräte mit maximal 18 m Arbeitsbreite und höchstens 1.800 l Behältergröße. Für Maschinen zur Gülleseparierung soll künftig die Begrenzung auf bestimmte Techniken entfallen. Diese zusätzlichen Maschinen müssten von den Herstellern zur Aufnahme auf die Positivliste gemeldet und danach entsprechend geprüft werden, weshalb sich die Neuerungen entsprechend zeitversetzt auf der Positivliste wiederfinden würden.


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