Baugesetzbuchnovelle in Kraft getreten
Am vergangenen Freitag ist die Baugesetzbuchnovelle in Kraft getreten.
Mit der neuen Rechtsgrundlage können Bauvorhaben für gewerbliche Tierhaltungen ab einer Größe von 1 500 Mastschweinen, 560 Sauen, 4 500 Ferkeln, 500 Kälbern, 600 Rindern, 30 000 Junghennen oder Mastgeflügel sowie 1 500 Hennen oder Truthühnern nur noch auf der Grundlage einer kommunalen Bauleitplanung realisiert werden.
Backhaus: Chance für Tierhaltung
Als Chance für die Tierhaltung hat Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus die Einschränkung der Privilegierung im Außenbereich für große gewerbliche Tierhaltungsanlagen gewertet.
Der konstruktive Dialog zwischen Landwirten und Tierhaltern auf der einen sowie Dorfbewohnern und Gemeinden auf der anderen Seite müsse gerade im Vorfeld der Errichtung neuer Tierhaltungsanlagen gestärkt werden, erklärte der Minister. Ziel müsse es sein, wieder vermehrt zu einer Integration der landwirtschaftlichen Betriebe in die ländliche Gemeinschaft zu gelangen.
Ostendorff: Neuregelung unzureichend
Demgegenüber bezeichnete Grünen-Sprecher Friedrich Ostendorff die Neuregelung als unzureichend, weil sie nur für gewerbliche Unternehmen greife. Wer genügend Anbaufläche für das Tierfutter vorweisen kann und die Grenzen für die Tierplatzzahlen unterschreitet, darf bauen wie bisher
, monierte der Grünen-Politiker. Er erwartet, dass Investoren nunmehr in die verbleibenden Regionen mit wenig politischem Widerstand und genügend Anbaufläche
ausweichen werden.
Ostendorff bekräftigte seinen Vorschlag, viehdichten Gemeinden das Recht einzuräumen, den weiteren Zubau zu verbieten, wenn eine Viehdichte von zwei Großvieheinheiten (GVE) pro Hektar auf dem Kreisgebiet erreicht sei. Damit könne das weitere Wachstum gestoppt werden, um das Grundwasser zu schützen, anstatt es mit Nährstoffen weiter zu belasten.