04.05.2023rss_feed

BayProTier: In der neuen Antragsphase auch für die Schweinemast

©ISN

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Das bayerische Landwirtschaftsministerium hat sein Programm Tierwohl (BayProTier) für die neue einjährige Programmphase ab dem 1. Juli 2023 neben Ferkelerzeugung und -aufzucht nun u.a. auch auf die Schweinemast erweitert. Förderanträge können nun bis zum 30.6.2023 gestellt werden.
ISN: Dass die bayerischen Schweinehalter bei der Umsetzung von mehr Tierwohl finanziell unterstützt werden sollen, ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Anforderungen sind allerdings ambitioniert, deshalb empfiehlt es sich zunächst, betriebsindividuell zu prüfen, Kosten zu kalkulieren und dann besonnen Entscheidungen zu treffen.

 

Bis zum 30. Juni 2023 können u.a. Schweinehalter in Bayern Tierwohlförderung im Rahmen des Bayerischen Programms Tierwohl (BayProTier) Förderung für den einjährigen Verpflichtungszeitraum ab dem 1. Juli 2023 beantragen. Dazu sind unterschiedliche Vorgaben wie zum Beispiel mehr Platz, Außenklimareiz oder Bodengestaltung umzusetzen.

 

Komfortstufe oder Premiumstufe in der Ferkelerzeugung und Ferkelaufzucht

In der Ferkelerzeugung und Ferkelaufzucht wird zwischen einer Komfortstufe und einer Premiumstufe mit unterschiedlichen Anforderungen und unterschiedlichen Prämiensätzen differenziert. Die Förderung kann für die vier Module Deckstall, Wartestall, Abferkelstall und Ferkelaufzucht auch mit unterschiedlichen Stufen beantragt werden.

In der Komfortstufe muss den Tieren u.a. 20 % mehr Platz zur Verfügung stehen bzw. in der Abferkelbucht muss bei freier Bewegung der Sauen (max. 5 Tage Fixierung) mindestens 6 m² Bodenfläche vorhanden sein. Der Liegebereich der Sauen muss planbefestigt, eingestreut oder als Komfortliegefläche ausgestattet sein. Hinzu kommen ein zweites organisches und faserreiches Beschäftigungsmaterial sowie offene Wassertränken.

In der Premiumstufe werden darüber hinaus noch höhere Haltungsvorgaben gemacht. So ist beispielsweise im Wartstall 50 % und in der Ferkelaufzucht 45 % mehr Platz zu geben, 5 m² je Sau im Deckzentrum einzuhalten und eine Abferkelbucht mit mindestens 7,5 m² vorzuhalten. Die Liegebereiche sind in dieser Stufe geschlossen und eingestreut vorzusehen. Mit Ausnahme des Moduls Abferkelstall ist ein Außenklimareiz vorgegeben.

 

Neu: Förderung für die Schweinemast

Für die Schweinemast wird mit der neuen Programmphase ab dem 1. Juli 2023 erstmals ebenfalls ein Förderpaket angeboten. Anders als in der Ferkelerzeugung und Ferkelaufzucht wird in der Mast nicht zwischen Stufen differenziert. Hier werden Außenklimaställe bzw. Ställe mit Auslauf gefördert. Diese müssen u.a. im Hauptgewichtsbereich bis 110 kg mindestens 1,3 m² Platz je Tier im Außenklimastall oder 1,0 m² zzgl. 0,5 m² Auslauf im Auslaufstall an Platz je Tier bieten. Neben dem Außenklimareiz dürften insbesondere die geschlossenen (max. 7 % Schlitzanteil) und eingestreuten Liegeflächen eine Herausforderung bei der Umsetzung sein. Analog zur Ferkelerzeugung und -aufzucht sind auch hier ein zweites Beschäftigungsmaterial und offene Tränken anzubieten.

 

Differenzierte Prämiensätze und Obergrenzen

Entsprechend der unterschiedlichen Vorgaben werden auch die Prämiensätze in Ferkelerzeugung, Ferkelaufzucht und Schweinemast differenziert, wie in der folgenden Tabelle dargestellt:


Quelle: Merkblatt zu BayProTier des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Quelle: Merkblatt zu BayProTier des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Die Förderung kann für maximal jeweils 560 Sauen, 14.000 Aufzuchtferkel und 4.500 Mastschweine pro Jahr gewährt werden. Zudem greift eine Obergrenze von 500 € je Großvieheinheit (GV) – getrennt betrachtet für die Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und Schweinemast.


Die ISN meint:

Dass die bayerische Landesregierung die Schweine haltenden Betriebe finanziell bei der Umsetzung von mehr Tierwohl finanziell unterstützen will, ist zu begrüßen. Die Anforderungen sind allerdings ambitioniert und für viele Betriebe kaum umsetzbar – insbesondere auch aus Genehmigungssicht. Deshalb empfiehlt es sich für die bayerischen Schweinehalter, das Förderprogramm zunächst betriebsindividuell zu prüfen, Kosten zu kalkulieren und besonnen zu entscheiden. Ohnehin lassen sich größere Anpassungen am Gebäude wohl kaum in der Kürze der Zeit umsetzen. Wichtig ist es aber bei allen Umbauentscheidungen, auch die Entwicklungen im Bund – u.a. bei den im Entwurf zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz genannten Kriterien – genau im Blick zu behalten.

 

Alle Informationen zum Programm BayProTier finden Sie unter: www.stmelf.bayern.de/foerderung/bayerisches-programm-tierwohl-bayprotier/index.html


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