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Bei Stalleinbrüchen immer Anzeige erstatten - Die ISN hilft dabei!

Einbruch Hilfe3

Nach wie vor sind die Tierrechtler aktiv und dringen unbefugt in Ställe ein. Sehr viele dieser Ereignisse werden nicht zur Anzeige gebracht. Das ist schlecht, denn erst durch die Anzeige wird ein Fall aktenkundig und trägt dazu bei, der Justiz das Ausmaß der Einbrüche zu verdeutlichen. Aufgrund der in jüngster Zeit ergangenen Urteile der befassten Gerichte zu Gunsten von Tierrechtlern rät die ISN: Stellen Sie Strafanzeige! Wir unterstützen Sie gerne gemeinsam mit unseren Rechtsanwälten bei der Erstattung der Anzeige. Für ISN-Mitglieder übernehmen wir die Kosten, die durch die Rechtsberatung für die Anzeigenerstattung durch unsere Rechtsanwälte entstehen.

Anzeige erstatten!

Nur ein geringer Teil der bemerkten Stalleinbrüche werden zur Anzeige gebracht. Das ist aus Sicht der Gesamtheit der Schweinehalter schlecht und deshalb rufen wir alle betroffenen Tierhalter auf, Anzeige zu erstatten. Dieser Aufruf mag angesichts der jüngsten Urteile zu Gunsten der Tierrechtler zunächst Paradox erscheinen. Aber nicht trotz, sondern gerade wegen dieser Urteile rufen wir zur Anzeige auf. Denn erst durch die Anzeige wird ein Fall aktenkundig und trägt dazu bei, der Justiz das Ausmaß der Einbrüche zu verdeutlichen. Wird ein Einbruch nicht angezeigt, taucht er in den Polizeistatistiken nicht auf. Ohnehin wird die Dunkelziffer an gar nicht erst bemerkten Stalleinbrüchen schon groß sein. Aufgrund der geringen Zahl an Anzeigen ist es möglich, dass die Justiz den Eindruck bekommt, es handle sich um ein untergeordnetes Problem. Sie urteilt stets über Einzelfälle. Sie schaut sich nicht das Geflecht hinter den Einzelfällen an. Und genau hier liegt der Fehler und hier muss sich etwas ändern.

 

Der Aufwand lohnt sich

Das heißt also, auch wenn die Erfolgsaussichten einer einzelnen Anzeige sehr oft nur gering sind, lohnt sich der Aufwand der Anzeige trotzdem. Denn auch wenn die Anzeige für den Einzelfall wie ein Tropfen auf den heißen Stein erscheint, kann es für die Darstellung des Gesamtbildes genügen, wenn alle Betroffenen eine Anzeige stellen. Wir brauchen ein realistisches Bild vom Ausmaß der Einbrüche, denn nur dann können wir wirkungsvoll die Gegenmaßnahmen der politischen und juristischen Ebenen einfordern. Und nebenbei: Der Aufwand muss gar nicht groß sein. Wussten Sie beispielsweise, dass Sie in einigen Bundesländern dafür nicht einmal zur zuständigen Polizeidienststelle vor Ort müssen und dies sogar (teilweise) online machen können?

 

ISN bietet mit Ihren Rechtsanwälten Unterstützung an

Wir erweitern deshalb unser Angebot, Sie als Betroffenen eines Stalleinbruchs zu unterstützen. Aus unseren Erfahrungen wissen wir, wie schwierig und trotzdem wichtig es ist, in so einer Situation besonnen und richtig zu handeln. Das gilt auch für die Anzeigenstellung.
Wir helfen Ihnen als direkt durch einen Einbruch betroffener Tierhalter ganz konkret bei der Anzeigenformulierung und -erstattung. Damit hierbei keine Fehler passieren, holen wir die Meinung unserer Rechtsanwälte dazu ein.
Die Anzeigenerstattung selbst ist generell kostenlos. Für ISN-Mitglieder übernehmen wir die Kosten, die durch die beschriebene Rechtsberatung für die Anzeigenerstattung durch unsere Rechtsanwälte entstehen. Melden Sie sich gerne in der ISN-Geschäftsstelle unter isn@schweine.net oder telefonisch unter 05491/9665-0.

 

ISN-Geschäftsführer gibt konkrete Tipps

In einem Interview in der April-Ausgabe der top agrar zeigt ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack die Zusammenhänge in der Tierrechtlerszene auf und gibt eine Einschätzung aufgrund der inzwischen sehr umfangreichen gesammelten Erfahrungen in Zusammenhang mit Stalleinbrüchen bis hin zu konkreten Tipps ab (s.u.).

 


Dr. Torsten Staack im top agrar-Interview

Ärger mit Stalleinbrechern? Wir bieten Hilfestellung an!

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