28.09.2015rss_feed

Beihilfe für Ohrmarken-Kennzeichnung in NRW entfällt

Ohrmarken einziehen

Beim Kennzeichnungsmaterial für Schweine entfällt ab dem kommenden Jahr in NRW die Beihilfe.

 

Diese bisherige Zuwendung von der Tierseuchenkasse und dem Land NRW unterliegt dem europäischen Beihilferecht, ist jedoch nach einer Bewertung der Europäischen Kommission und der Bundesregierung nicht mit diesem europäischen Beihilferecht vereinbar. Das gilt auch für die Fördermitteln von Ohrmarken für Rinder, Schafe und Ziegen, teilte das Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium, laut Agra Europe mit.

 

Damit ergeben sich Änderungen für die Tierhalter. Ab dem 1. Januar 2016 müssen die Kosten für die Zuteilung des Kennzeichnungsmaterials nun direkt mit dem Landeskontrollverband NRW (LKV) abgerechnet werden, die notwendigen internen Umstellungen werden beim LKV bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Alle betroffenen Schweinehalter werden in Kürze auch durch ein Schreiben der Tierseuchenkasse und des Ministeriums darüber unterrichtet, und erhalten zusätzliche Informationen zum neuen Verfahren durch das LKV.

 

Außer in NRW wird die Beihilfe zur Tierkennzeichnung zurzeit nur noch in Niedersachsen gezahlt. Gemäß der Viehverkehrsordnung dürfen einem Tierhalter Ohrmarken stets nur unter Berücksichtigung des voraussichtlichen jährlichen Bedarfs zugeteilt werden, ein Vorrat sei nicht zulässig.


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