Belgien: Fleischwirtschaft lässt Rechtmäßigkeit von verschärftem Tierschutzgesetz prüfen
Die belgische Fleischwirtschaft hat den belgischen Verfassungsgerichtshof aufgefordert, die Rechtmäßigkeit des seit Februar 2022 in Flandern verschärften Tierschutzgesetzes zu prüfen und warnt vor Willkür, berichtet AgE.
Hintergrund ist ein Erlass des flämischen Tierschutzministers Ben Weyts, der erheblich härtere Strafen für Privatpersonen und Unternehmen bei Verstößen vorsieht. Das flämische Parlament hatte den betreffenden Erlass zum Beginn dieses Jahres einstimmig durchgewunken. Damit wurde das Strafmaß für Verstöße gegen das Tierschutzgesetz einheitlich auf eine Freiheitsstrafe von acht Tagen bis fünf Jahren und/oder eine Basisgeldstrafe von 52 Euro bis 100.000 Euro angehoben. Der vom Richter festgesetzte Betrag wird allerdings noch mit einem von den Gerichtsgebühren abhängigen Faktor vervielfacht, der aktuell bei acht liegt.
Bisher milderes Strafmaß
Vor der Neuregelung gab es zwei Strafkategorien, abhängig von der Schwere der Vergehen: Für die Misshandlung und Vernachlässigung von Tieren reichte die Bandbreite der Freiheitsstrafe nur von einem Monat bis zu drei Monaten und die Basisgeldstrafe von 52 Euro bis 500 Euro. Auch damals wurde die Basisgeldstrafe durch einen vom Gericht festzulegenden Faktor vervielfacht. Die schwersten Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, wozu zum Beispiel die Tötung oder Verstümmelung von Tieren zählten, wurden indes mit Haftstrafen von einem Monat bis zu sechs Monaten und/oder einer Geldstrafe von 52 Euro bis 2.000 Euro geahndet, wobei das Gericht ebenfalls Multiplikatoren festlegte.
Fleischwirtschaft warnt vor Willkür
Der Verband der belgischen Fleischwirtschaft (FEBEV), der Verband der industriellen Geflügelschlachter (VIP), der Verband des Belgischen Kalbfleischsektors (BVK) und der Verband der Haustierzüchter (Ani-zoo) berufen sich nun bei der Anrufung des Verfassungsgerichtshofs in dieser Sache auf eine Stellungnahme des Staatsrats, der bereits den Entwurf des Dekretes kritisiert hatte. Die Prüfer hatten bemängelt, dass die weite Spreizung
des Strafmaßes der Willkür Vorschub leisten könnte. Die Strafe für weniger schwerwiegende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz könne dadurch unverhältnismäßig hoch
ausfallen. Insbesondere stellt sich die Frage, ob für Versäumnisse der Verwaltung die gleiche Strafdrohung gelten sollte wie für Tierquälerei
, gab der Staatsrat außerdem zu bedenken.