22.12.2016rss_feed

Bericht der Bundesregierung zur Ferkelkastration veröffentlicht

Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration

Ab Januar 2019 ist die betäubungslose Kastration von Ferkeln verboten. Dies hat der Bundestag 2013 mit der Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Bundesregierung dem Bundestag spätestens bis zum 31. Dezember 2016 einen Bericht über den Stand der Entwicklung alternativer Verfahren und Methoden zur betäubungslosen Ferkelkastration erstattet. Diesen Zwischenbericht hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) nun vorgelegt.

 

Das BMEL fasst die Ergebnisse folgendermaßen in Kürze zusammen:

  1. Die Durchführung des Eingriffs unter Narkose, die Immunokastration und die Jungebermast sind vor dem Hintergrund des Tierschutzes, der Arzneimittelsicherheit und des Verbraucherschutzes geeignet, die Praxis der betäubungslosen Ferkelkastration abzulösen.
  2. Um eine problemlose Umstellung zu gewährleisten und um größtmögliche Flexibilität zu erhalten, ist es wichtig, dass alle drei Alternativen auf allen Stufen der Lebensmittelkette gleichberechtigt Akzeptanz finden.
  3. Teilweise wird in der Branche der Bedarf gesehen, weitere Alternativen zu entwickeln - insbesondere solche, die der Landwirt selber durchführen kann, die möglichst wenig Veränderungen an der bisher üblichen Praxis erfordern und möglichst keine oder nur geringe Mehrkosten verursachen. Sollten sich Ansätze abzeichnen, die den Erfordernissen des Tierschutzes, der Arzneimittelsicherheit und des Verbraucherschutzes Rechnung tragen, ist die Bundesregierung bereit, die Entwicklung solcher Verfahren zu unterstützen.
  4. Insgesamt waren die Kostenannahmen, vor deren Hintergrund die Neuregelung beschlossen wurde, eher über- als unterschätzt. Das gilt insbesondere für die Immunokastration und die Jungebermast.

 

Die ISN meint:

Der Regierungsbericht ist wenig überraschend – am Ausstiegsdatum 1.1.2019 wird nicht gerüttelt. Dabei macht es sich die Bundesregierung leicht, verweist zwar auf die verschiedenen Alternativen, zeigt aber nicht auf, wie verhindert werden soll, dass deutsche Ferkel zukünftig durch solche aus den Nachbarländern ersetzt werden. Denn Deutschland ist das einzige für die Schweinehaltung bedeutende EU-Land, das ab 2019 eine verbindliche gesetzliche Regelung hinsichtlich der betäubungslosen Kastration aufweist. Das hat einen deutlichen Wettbewerbsnachteil deutscher Ferkel zu Folge. Dass es keinen Königsweg für den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration gibt, ist nicht neu. Auch das BMEL geht in dem Bericht davon aus, dass die Ebermast auf den ersten Blick ökonomisch zwar vorteilhaft ist, der Marktanteil aber auf 30-60 % der männlichen Tiere begrenzt sein wird.

Damit wird auch die gesamte Widersprüchlichkeit deutlich: Die Ebermast wird trotz Vorteilen bei der Futterverwertung die Vorzüglichkeit schnell verlieren, wenn das Angebot die begrenzte Nachfrage überschreitet. Allzu schnell werden dann die Abrechnungsmasken angepasst. In dem Moment werden sich die ökonomischen Parameter der Verfahren angleichen, mit dem größten Vorteil beim ausländischen Ferkelerzeuger, der weiter ohne Betäubung kastriert. Ein massiver Strukturbruch in der deutschen Ferkelerzeugung wäre die Folge, für den die Bundesregierung dann verantwortlich ist. Und noch eine Strukturverwerfung wird es geben: Die großen Schlachtunternehmen mit eigener Verarbeitung und Vertriebskanälen für Eberfleisch würden dann vom relativ günstigen Einkauf der Masteber profitieren. Kleine und mittlere Schlachtbetriebe werden dagegen vor eine kaum lösbare Aufgabe gestellt. Auch ein Strukturbruch in der Fleischwirtschaft wäre also zu befürchten.


Hier finden Sie den Bericht der Bundesregierung

Alternativen zur betäubungslosen Kastration – was sagt der Verbraucher dazu?

Viele Fragen zur betäubungslosen Ferkelkastration noch offen

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