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Berliner Koalitionsverhandlungen: Entwurf eines Koalitionspapieres zeigt erste Inhalte

©Deutscher Bundestag/Neumann

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Erste Ankündigungen aus einen Koalitionspapier-Entwurf, der agrarheute vorliegt, stimmen zuversichtlich. Für eine Bewertung ist es aber zu früh – auch weil die Details fehlen. Vermisst wird noch eine Aussage zur Anpassung der Tierseuchenbekämpfung mit Blick auf die Schadensminimierung.

 

Das landwirtschaftliche Fachmedium agrarheute berichtet über verschiedene Ankündigungen, zur Landwirtschaft, die in einem der Redaktion vorliegenden Entwurf des Koalitionspapieres gemacht werden. Schweinehalter dürften insbesondere die Punkte interessieren, bei denen es um die Weiterentwicklung der Tierhaltung geht.

 

Jährlich 1,5 Mrd. € für den Umbau der Tierhaltung?

Laut agrarheute sollen für den tierwohlgerechten Stallbau auf Grundlage staatlicher Verträge im Haushalt dauerhaft die notwendigen Mittel – hier ist die Rede von 1,5 Mrd. € jährlich – zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig will man genehmigungsrechtliche Hürden für den Stallbau abschaffen. Interessant ist auch der 20-jährige Bestandsschutz, den man demnach für neu- und umgebaute Tierwohlställe einführen will. Auch das Bundesimmissionsschutzgesetz soll praxisgerecht umgestaltet werden, schreibt agrarheute. Nach dem vorliegenden Entwurf wollen CDU/CSU und SPD das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz nicht abschaffen, sondern weiterentwickeln und praxistauglich machen.

 

Die ISN meint:

Für eine abschließende Bewertung ist entscheidend, was am Ende genau im Koalitionsvertrag steht und wie die Details aussehen. Die genannten Aspekte stimmen zunächst einmal zuversichtlich, aber hier kommt es auf die Details an, die noch nicht bekannt sind. Die Finanzierung des Umbaus in den Blick zu nehmen, ist richtig – allerdings müssen hier insbesondere auch die Ferkelerzeuger bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Haltungsvorgaben unterstützt werden. Auch ein grundlegender Umbau des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ist zu begrüßen. Wichtig ist ebenfalls der Abbau der Genehmigungshürden. Was wir in den Ausführungen komplett vermissen, ist die Absicht, die Tierseuchenbekämpfung so anzupassen, dass die Schadensminimierung auf den Betrieben in den Fokus rückt. Das enorme finanzielle Risiko für Betriebe durch Tierseuchen, wie die Afrikanische Schweinepest getroffen zu werden, ist nämlich einer der größten Hemmschuhe für die Betriebsentwicklung.


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