BLE erlässt Ausnahme für Drohneneinsatz zur ASP-Eindämmung
Um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Schwarzwildbestand einzudämmen, ist das schnelle Auffinden von erkrankten und verendeten Wildschweinen besonders wichtig. Vor diesem Hintergrund hatte der Deutsche Jagdverband (DJV) gefordert, dass bei der Kadaversuche im Rahmen der ASP-Bekämpfung auch für die Rehkitzrettung geförderte Drohnen eingesetzt werden dürfen. Das ist ab sofort erlaubt. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat in dieser Woche eine entsprechend überarbeitete Richtlinie online gestellt.
Wie AgE berichtet, dürfen ab sofort für die Rehkitzrettung geförderte Drohnen auch für die Kadaversuche im Rahmen der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) eingesetzt werden. Wie der Deutsche Jagdverband (DJV) am Mittwochnachmittag (10.7.) berichtete, hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eine entsprechend überarbeitete Richtlinie zur Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung online gestellt.
Meldung bei der BLE erforderlich
Wird die Drohne mit Wärmebildkamera entgegen dem eigentlichen Förderzweck zur Suche nach verendeten Wildschweinen benutzt, muss dies der BLE mitgeteilt werden. Der Jagdverband betonte, entscheidend für die Eindämmung der Tierseuche sei es, Kadaver schnell zu entdecken und zu beproben. Drohnen mit Wärmebildkameras seien besonders effektiv für die Suche, insbesondere in schwer zugänglichen Arealen wie Schilfgürteln.