Borchert-Kommission lässt Arbeit ruhen – ISN: Der Frust ist nachvollziehbar, die Pausetaste aber nicht zielführend!
Es ist keinesfalls zielführend, wenn die Borchert-Kommission jetzt die Pausetase drückt. Im Gegenteil - dafür ist keine Zeit, wenn man das Abwandern der Schweinehaltung in Deutschland noch bremsen will.
Die Borchert-Kommission hat das vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) erteilte Mandat zur weiteren Begleitung des Umbaus der Tierhaltung angenommen, lässt aber bis auf weiteres ihre Arbeit ruhen, berichtet AgE.
ISN: Der Frust der Kommissionsmitglieder ist nachvollziehbar, dennoch ist es keinesfalls zielführend, jetzt die Pausetaste zu drücken. Im Gegenteil – es braucht gerade jetzt ein Gremium, dass die mit gravierenden Mängeln behafteten Entwürfe zum Tierhaltungskennzeichengesetz und zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium einordnen kann und das inzwischen filetierte Gesamtkonzept wieder zusammenbringt. Dabei ist keine Zeit zu verlieren!
Hintergrund
Das BMEL hat dem Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung, der sogenannten Borchert-Kommission, in seiner Sitzung am 8.9.2022 das Mandat zur Fortsetzung der Begleitung des notwendigen Transformationsprozesses der deutschen Nutztierhaltung hin zu klima‐, umwelt‐ und tiergerechten sowie ökonomisch tragfähigen Haltungssystemen erteilt. Das Kompetenznetzwerk hat dieses Mandat
angenommen, allerdings im gleichen Atemzug beschlossen, seine Arbeit vorerst ruhen zu lassen.
Borchert-Kommission bemängelt Uneinigkeit der Ampelkoalition bei Tierwohlprämie
Eine Fortsetzung sei nur sinnvoll, wenn die Bundesregierung den Einstieg in eine langfristig vertraglich zugesicherte und staatlich finanzierte Tierwohlprämie beschließt
, heißt es in dem Beschluss. Erst dann sei man wieder zur Mitarbeit bereit.
In ihrem Beschluss übt die Borchert-Kommission u.a. direkt Kritik an der FDP, die bislang keinem der vorgeschlagenen und machbaren Finanzierungsoptionen zustimme. Für wenig zielführend hält das Kompetenznetzwerk den zuletzt bekanntgewordenen Vorschlag einer nicht weiter spezifizierten Tierwohlabgabe und warnt davor, noch mehr Zeit zu verspielen. Eine in diesem Zusammenhang diskutierte Sonderabgabe scheide aus verfassungsrechtlichen Gründen aus. Eine privatwirtschaftliche Abgabe wäre dem Experten zufolge mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden.
Die Borchert-Kommission weist darauf hin, dass die Ampelkoalition für die Tierwohlförderung im Zeitraum 2023 bis 2026 zunächst eine 1 Mrd. Euro angesetzt habe, die aber bislang allein der Investitionsförderung vorbehalten seien. Für einen Einstieg in die laufende Tierwohlförderung sei jedoch erforderlich, dass der Bund diese Haushaltsmittel auch für langfristige Förderverträge für laufende Tierwohlprämien bereitstelle. Neben den Fachressorts sei hier vor allem auch das Bundesfinanzministerium gefordert.
Die ISN meint:
Angesichts der vielen Arbeit und der Expertise, die in die Kommission gesteckt wurde, ist es nachvollziehbar, dass die teilnehmenden Akteure frustriert sind. Das Gesamtkonzept, wie es in der Borchert-Kommission erarbeitet wurde und das den Schweinehaltern eine Perspektive hätte bringen können, wurde von den politischen Akteuren – allen voran dem Bundeslandwirtschaftsministerium – vollkommen filetiert und damit komplett ausgehebelt
, kritisiert ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack. Das, was die aktuelle Bundesregierung in ihren Rechtsentwürfen jüngst vorgelegt hat, ist eine Totalabsage an die Schweinehaltung in Deutschland. Abbau statt Weiterentwicklung – das scheint die Devise des Bundeslandwirtschaftsministerium zu sein. Gerade deshalb ist es trotz des Frustes keinesfalls zielführend, jetzt die Pausetaste in der Borchert-Kommission zu drücken.
Wer wird denn nun die fast allen Seiten geäußerte Kritik an den mit gravierenden Mängeln behafteten Entwürfe zum Tierhaltungskennzeichengesetz und zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aus dem Bundesministerium aufarbeiten und wieder zu einem Gesamtkonzept zusammenführen? Allen, die sich nun über die selbst auferlegte Pause der Borchert-Kommission freuen, müssen sich darüber im Klaren sein: Ohne Gesamtkonzept mit Finanzierung und Abbau der Genehmigungshürden bleibt nur noch das Ordnungsrecht übrig? Und viele neue Regelungen im Ordnungsrecht sind längst beschlossen und sind mit entsprechender Frist umzusetzen. Die deutschen Schweinehalter werden noch mehr benachteiligt – wie ein Blick auf die genannten Rechtsentwürfe aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium klar erkennen lassen. Für eine Pause ist überhaupt keine Zeit, wenn man das Abwandern der Schweinehaltung in Deutschland noch bremsen will."