28.02.2023rss_feed

Brandenburg: Neuer ASP-Fall in Hausschweinebestand im Stadtgebiet Cottbus

In Brandenburg wurde die Afrikanische Schweinepest (ASP) in einem Hausschweinebestand im Stadtgebiet Cottbus festgestellt.

In Brandenburg wurde die Afrikanische Schweinepest (ASP) in einem Hausschweinebestand im Stadtgebiet Cottbus festgestellt.

Das Brandenburger Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz hat in einer Pressemeldung darüber informiert, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) in einem Hausschweinebestand in Brandenburg festgestellt wurde. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Verdacht heute bestätigt. Es handelt sich um eine Kleinsthaltung mit 11 Tieren im Stadtgebiet Cottbus. Die Seuchenschutzmaßnahmen wurden von den Behörden bereits eingeleitet.

ISN: Da der betroffene Betrieb innerhalb der bisher schon bestehenden Restriktionszonen in Brandenburg liegt, ändert sich die Lage mit Blick auf den Schweinemarkt kaum. Jetzt gilt es, den Flurschaden so gering wie möglich zu halten. Der neue ASP-Fall zeigt erneut eindrücklich, wie wichtig die Biosicherheitsmaßnahmen im schweinehaltenden Betrieb sind – egal, wie klein oder groß der Betrieb ist.

 

Im Stadtgebiet der Kreisfreien Stadt Cottbus hat sich heute der Verdacht auf Afrikanische Schweinepest (ASP) in einer Hausschweinehaltung bestätigt, wie das Brandenburger Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) mitteilte. Bei dem Bestand handelt es sich um eine Kleinsthaltung mit 11 Tieren. Der Bestand wurde sofort durch das zuständige Veterinäramt des Landkreises Spree-Neiße/Stadt Cottbus gesperrt und die notwendigen Maßnahmen eingeleitet. Die Schweine des Bestandes wurden heute getötet und unschädlich beseitigt. Die Tierhaltung befindet sich im bereits bestehenden Kerngebiet 6, das in unmittelbarer Nähe zur sächsischen Grenze liegt.

 

Ermittlungen zur Ursachenforschung laufen

Wie das MSGIV mitteilt, haben inzwischen die Ermittlungen zur Eintragsursache des Erregers in den Schweinebestand begonnen. Das Veterinäramt werde dabei vom Tierseuchenbekämpfungsdienst des Landes unterstützt. Das Krisenzentrum des Landes Brandenburg stehe mit dem Veterinäramt in laufendem Kontakt. Verbraucherschutzstaatssekretärin Dr. Antje Töpfer appellierte erneut an alle schweinehaltenden Betriebe und insbesondere auch an alle Kleinsthaltungen, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten, um weitere Ausbrüche bei Hausschweinen zu verhindern.

 

Die ISN meint:

Der betroffene Betrieb liegt innerhalb der bisher schon bestehenden Restriktionszonen in Brandenburg und ist bereits geräumt worden. Für den Schweinemarkt insgesamt verändert sich die Ausgangslage durch den neuen ASP-Fall also kaum. Zudem besteht die Hoffnung, dass die Bekämpfung des Virus zügig und effektiv erfolgen kann, da sich ein ASP-Geschehen im Hausschweinebestand wesentlich besser eingrenzen und somit auch gezielter bekämpfen lässt als im Wildschweinebestand.

Erneut zeigt sich, wie wichtig die Biosicherheitsmaßnahmen im schweinehaltenden Betrieb sind – egal, wie klein oder groß der Betrieb ist. Es kann nicht sein, dass ein Unternehmer, ganz gleich, ob Ferkelerzeuger oder Mäster, aufgrund einer winzigen Hobbyhaltung in seiner Existenz gefährdet wird! Wir raten dazu, die Wirksamkeit der eigenen Biosicherheitsmaßnahmen im eigenen Betrieb immer wieder zu überprüfen, um Fehler und dadurch schwerwiegende Folgen für den Betrieb zu vermeiden.

Ganz entscheidend ist es nun, dass die Ursachen für den Eintrag akribisch ermittelt werden und dass die bereits angelaufenen Bekämpfungsstrategien und das Monitoring vor Ort greifen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

 

Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen im www.schweine.net auf dem Laufenden.


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