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Brandenburg: Landwirtschaftsministerium startet Abgabeprämie für Schwarzwild

Brandenburg zahlt ab jetzt eine Abgabeprämie für erlegtes und nicht vermarktbares Schwarzwild
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Brandenburg zahlt ab jetzt eine Abgabeprämie für erlegtes und nicht vermarktbares Schwarzwild

Da die Vermarktung von erlegtem Schwarzwild aus den ASP-Restriktionszonen in Brandenburg immer schwieriger wird, erhalten Jäger seit Anfang dieser Woche eine Abgabeprämie. Ziel ist es, die Wildschweinpopulation weiterhin zu senken.

 

Wie das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) mitteilte, müssen die Wildschweinbestände in Brandenburg weiter reduziert werden, um die Afrikanische Schweinepest (ASP) einzudämmen. Das Landwirtschaftsministerium Brandenburg hat daher zum Anfang dieser Woche eine Prämie für die Abgabe von erlegtem und nicht vermarktungsfähigem Schwarzwild eingeführt. Die Landkreise haben dafür Abgabestellen eingerichtet.

 

Vermarktung von Wildschweinfleisch aus Restriktionsgebieten schwierig

In den ASP-Restriktionszonen, in denen die Jagd weiterhin erlaubt und erforderlich ist, ist es aus seuchenhygienischen Gründen erschwert und aufwändig, Wildschweinfleisch zu vermarkten. Damit die Wildschweinpopulation dennoch sinkt, finanziert das Landwirtschaftsministerium die Abgabeprämie. Sobald die Jagd in den gefährdeten Gebieten freigegeben wird, können auch Wildschweine aus diesen Bereichen (außer weiße Zonen) abgegeben werden. Zurzeit ist die Jagd im gefährdeten Gebiet jedoch noch untersagt.

 

Abgabeprämie bis zu 50€

Die oberste Jagdbehörde im Landwirtschafts- und Umweltministerium Brandenburg zahlt für Wildschweine mit einem Gewicht bis 30 Kilogramm eine Abgabeprämie von 30 Euro, für Schwarzwild ab 30 Kilogramm 50 Euro. Alle in einer Sammelstelle abgegebenen Tierkörper werden auf ASP beprobt und anschließend unschädlich beseitigt. Die Landkreise haben gemeinsam mit dem Landesforstbetrieb und weiteren privaten und kommunalen Forstbetrieben Sammelstellen eingerichtet.

 

Die Jagdausübungsberechtigten erhalten die Abgabeprämie von den Landkreisen. Diese wird zum Jagdjahresende bei den unteren Jagdbehörden mit dem im Internet verfügbaren Formular beantragt und anschließend ausgezahlt. Die bereits bestehende Erlegungsprämie für Schwarzwild mit 50 Euro pro erlegtes Stück über den Streckenzahlen des Referenzjahres 2015/16 wird auch für die abgegebenen Stücke weiter angerechnet.

 

 

Eine detaillierte Übersicht der Sammelstellen finden sich auf der Internetseite des Agrarumweltministeriumsoder dem Geoportal Forst Brandenburg/Themenbereich ASP

 

 


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