Brandenburg: Unterstützung für Betriebe in ASP-Gebieten
Brandenburgs Betriebe bekommen bald die Möglichkeit zum Ausgleich der Mehrkosten, wenn sie von ASP-Restriktionen betroffen sind (Bild: ©Canva)
Brandenburgs Agrarministerium unterstützt Betriebe mit zusätzlichen Belastungen durch die ASP mit einer neuen Richtlinie und der Ausgleichsmöglichkeit der Mehrkosten.
Durch den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen im September 2020 haben viele Betriebe in den Restriktionszonen Probleme bei der Vermarktung und beim Absatz ihrer Produkte. Besonders betroffen sind die Schweine haltenden Betriebe, für die nach dem Veterinärrecht zusätzliche Regelungen gelten und die höhere Transportkosten zur Schlachtung in Kauf nehmen müssen. Das brandenburgische Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) gab nun bekannt, dass sich betroffene Betriebe die Mehrkosten bald erstatten lassen können.
Verbringung von Schweinen durch ASP-Restriktionen erschwert
Schweinehaltungsbetriebe müssen zur Verbringung ihrer gesunden Schweine, beispielsweise bei Umstallung, Verkauf oder Schlachtung, nach dem Veterinärrecht zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Tierseuche ergreifen. Außerdem verlängern sich die Transportwege zur Schlachtung, weil etliche Schlachthöfe in Brandenburg und Umgebung keine Tiere aus den Restriktionszonen annehmen.
Ackerbaubetriebe in den Kerngebieten und den weißen Zonen wurden zudem angehalten, in der Frühjahrsbestellung statt Mais eher niedrig wachsende Kulturen anzubauen, um eine effektive Wildschweinjagd zu ermöglichen. Auch hier können höhere Kosten für längere Vermarkungswege entstehen.
Betriebe können Mehrkostenerstattung beantragen
Das Landwirtschaftsministerium Brandenburg unterstützt deshalb diese Betriebe im Rahmen der Richtlinie zum Ausgleich von ASP-bedingten zusätzlichen Veterinärkosten und Mehrkosten beim Transport von Schweinen sowie von Mehrkosten, die durch längere Transportwege für alternativ angebaute Feldfrüchte entstehen
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Mehrkosten können pro Betrieb bis maximal 20.000 Euro ausgeglichen werden.
Die Antragsunterlagen für die Erstattung der Mehrkosten werden in Kürze auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz bereitgestellt.
Den Link dazu werden wir in dieser Meldung ergänzen, sobald die Antragsunterlagen online gestellt wurden.
Die Frist für das Einreichen der Anträge beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) läuft für Schweine haltende Betriebe bis zum 1. November 2021, für die Anbauer niedrigwachsender Kulturen bis spätestens 30. Juni 2021.