Brandenburg: Volksinitiative gegen Massentierhaltung scheitert im Landtag
Die Mehrheit der rot-roten Regierungskoalition in Brandenburg lehnte in der vergangenen Woche die von 34.000 Bürgern unterstützte Volksinitiative gegen Massentierhaltung ab. Vor zwei Wochen hatte bereits der Agrarausschuss des Landtags den Vorstoß abgelehnt.
Die Initiative des Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg
forderte unter anderem, dass im Land Brandenburg ausschließlich die artgerechte Haltung in Betriebe mit sehr hohen Standards und maximal 40.000 Tieren bei Geflügel oder 2.000 Schweinen finanziell gefördert wird. Gänzlich sollte das Kupieren der Schweineschwänze (ohne Ausnahmegenehmigungen) verboten werden. Auch die Aufstallung von kupierten Tieren in Brandenburger Ställen wollte die Initiative untersagen. Darüber hinaus forderte das Aktionsbündnis ein Mitwirkungs- und Klagerechte für Tierschutzverbände.
Politiker nehmen Kritik ernst
Ungeachtet des Abstimmungsergebnisses nimmt die Regierungskoalition die Kritik der Volksinitiative an der intensiven Tierhaltung sehr ernst.
Große Tierhaltungsanlagen gefährden die Akzeptanz auch für andere Formen der Tierhaltung im Land, die für die Wertschöpfung im ländlichen Raum von großer Bedeutung sind
, erklärte der parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Thomas Domres. Die LINKE will nun die Agrarinvestitionsförderung evaluieren, Tierhaltungsanlagen ohne Flächen für den Futteranbau nicht mehr fördern und die Berufung eines Tierschutzbeauftragten prüfen.
Landwirte einbinden
Der landwirtschaftspolitische Sprecher der brandenburgischen CDU-Fraktion, Andreas Gliese, begrüßt das grundsätzliche Anliegen der Volksinitiative, das Maßnahmenpaket in Gänze lehnte er jedoch ab: Es ist unbestritten, dass Tierschutz und Tierwohl in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung weiter verbessert werden müssen, allerdings darf dabei die Tierhaltung nicht pauschal an den Pranger gestellt werden. Bei der Suche nach praxistauglichen Lösungen ist es wichtig, die Landwirte einzubinden und die Wirtschaftlichkeit der Betriebe nicht zu gefährden.
Das Aktionsbündnis hat nach der Landtagssitzung vier Wochen Zeit, um sich zu beraten und über ein mögliches Volksbegehren zu entscheiden.