BUND Thüringen gewinnt Klage gegen Bau eines Schweinestalls
Das Verwaltungsgericht Weimar hat jetzt die bereits erteilte Genehmigung für den Bau einer Schweinehaltungsanlage für insgesamt 8.640 Tiere auf dem Gelände des ehemaligen Agrarflugplatzes bei Oldisleben in Thüringen für rechtswidrig erklärt und entsprechend aufgehoben.
Der BUND Thüringen hatte die Klage gegen die Genehmigung eines Schweinestalls für 8.640 Tiere in Oldisleben eingereicht. Die besagte Anlage war vom Thüringer Landesverwaltungsamt im Mai 2010 genehmigt worden. Doch das Landesverwaltungsamt als zuständige Behörde habe eine notwendige Vorprüfung nicht vollständig durchgeführt.
Die Entscheidungsgründe des Gerichts: Der BUND Thüringen hatte nachgewiesen, dass es im FFH-Gebiet Esperstedter Ried
zu Stickstoffeinträgen kommen würde, die zu einer Beschädigung der empfindlichen Salzpflanzenflora führt. Außerdem spielten auch artenschutzrechtliche Belange eine Rolle, da für die Anlage alte Gebäude eines früheren Flughafens abgerissen wurden, die von zahlreichen Vögeln als Brutplätze genutzt wurden.
Berufung?
Die unterlegene Behörde, das Landesverwaltungsamt Thüringen, sowie der Genehmigungsinhaber haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidung die zweite Instanz, das Oberverwaltungsgericht Thüringen, anzurufen. Dazu muss allerdings die Berufung zugelassen werden. Ob der Streit in die zweite Runde geht, hängt nun von der Behörde und dem Betreiber der Anlage ab.
Die Initiative Bauernhöfe statt Bauernopfer
will solchen Fällen vorbeugen und in die Offensive gehen: