20.07.2023rss_feed

Bundesfinanzministerium will Pauschalierungssatz erneut senken

Bundesfinanzminister Christian Lindner will die pauschalierenden Landwirte stärker zur Kasse bitten und die Vorsteuerpauschale erneut senken (Foto ©Bundesministerium der Finanzen / Photothek, Canva)

Bundesfinanzminister Christian Lindner will die pauschalierenden Landwirte stärker zur Kasse bitten und die Vorsteuerpauschale erneut senken (Foto ©Bundesministerium der Finanzen / Photothek, Canva)

Bundesfinanzminister Christian Lindner plant für das kommende Jahr bei der Umsatzsteuer eine erneute Absenkung der Vorsteuerpauschale für Landwirte. Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht dazu eine Absenkung des gegenwärtigen Durchschnittssatzes von 9 % auf 8,4 % vor.

ISN: Die erneute Absenkung des Pauschalierungssatzes ist für die Landwirte ein weiterer Einschnitt und bringt zusätzliche finanzielle Verluste. Es ist völlig unverständlich, dass Bundesfinanzminister Lindner immer neue finanzielle Belastungen für die Landwirte umsetzen will.

 

Jährliche Überprüfung und Anpassung

Bundesfinanzminister Christian Lindner will nach einem Bericht von Agra-Europe die pauschalierenden Landwirte erneut stärker zur Kasse bitten. Gemäß dem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness soll die Vorsteuerpauschale für Landwirte von derzeit 9,0 % auf 8,4 % gesenkt werden. Laut Angaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) ist der neue Satz, der ab dem 1. Januar 2024 gelten soll, Ergebnis der jährlichen Überprüfung. Zu Beginn des vorigen Jahres war dieser von 9,5 % auf 9,0 % gekürzt worden; 2021 hatte der Satz noch bei 10,7 % gelegen.

 

Pauschalierungsgrenze von 600.000 Euro soll bestehen bleiben

An der Obergrenze, bis zu der die Vorsteuerpauschale genutzt werden darf, soll offenbar festgehalten werden, denn dazu findet sich in dem Wachstumschancengesetz keine neue Vorgabe. Die Schwelle liegt aktuell bekanntlich bei netto 600.000 Euro im Kalenderjahr. Dabei gilt allerdings der sogenannte konsolidierte Gesamtumsatz aller Tätigkeiten desselben Unternehmers. Deshalb können auch sehr kleine landwirtschaftliche Betriebe aus der Pauschalierung herausfallen, wenn hohe andere Umsätze, zum Beispiel durch den Betrieb einer Biogas- oder Photovoltaikanlage, generiert werden.

 

Steuerliche Mehrbelastung steigt

Bei dem vom Bundesfinanzministerium berechneten Durchschnittssatz sollen sich die betreffenden Einnahmen und Ausgaben insgesamt die Waage halten. Für die landwirtschaftlichen Betriebe resultiert aus der erneuten Senkung der Vorsteuerpauschale laut der Schätzung des BMF eine steuerliche Mehrbelastung von 45 Mio. Euro im Jahr 2024. Für die Folgejahre geht das Ministerium von 50 Mio. Euro aus.

 

Die ISN meint:

Die erneute Kürzung der Umsatzsteuerpauschalierung wird für viele Landwirte einen spürbaren Einschnitt und finanzielle Verluste bedeuten. Bundesfinanzminister Lindner muss endlich damit aufhören, die Landwirt mit immer neuen Kürzungen im Agrarhaushalt und auch hier bei der Umsatzsteuerpauschalierung zu belasten.


arrow_upward