05.09.2024rss_feed

Bundeskabinett beschließt Änderung im Baugesetzbuch – ISN: Bürokratieabbau? Fehlanzeige! Eine weitere Transformationsbremse wurde auf den Weg gebracht

Statt Bürokratie abzubauen, hat die Bundesregierung mit einer Änderung des Baugesetzbuchs eine weitere Transformationsbremse auf den Weg gebracht ©Canva, ISN/Jaworr

Statt Bürokratie abzubauen, hat die Bundesregierung mit einer Änderung des Baugesetzbuchs eine weitere Transformationsbremse auf den Weg gebracht ©Canva, ISN/Jaworr

Mit einer Änderung im Baugesetzbuch sollen landwirtschaftliche Betriebe Erleichterungen beim Umbau von ehemaligen Stallgebäuden erhalten. Außerdem soll die Erweiterung von Wohngebäuden auf landwirtschaftlichen Betrieben gestärkt werden. Ein entsprechendes Gesetz wurde gestern vom Bundeskabinett beschlossen.

ISN: Ist das die Transformation der Tierhaltung, von der Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir immer spricht? Ganz offensichtlich, denn aktive Schweinehalter, welche ihre Betriebe weiterentwickeln und hinsichtlich der gesellschaftlichen Anforderungen anpassen wollen, werden so behindert. Für die kann die geplante Gesetzesänderung zum echten Problem werden, z.B. wenn der geplante Auslauf am Schweinestall aus immissionsschutzrechtlichen Gründen aufgrund der neuen Wohnbebauung in der Nachbarschaft nicht mehr genehmigt wird.

 

Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch (04.09.2024) mit dem Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung eine Änderung des Baugesetzbuches beschlossen. Mit aufgenommen wurden Änderungen für landwirtschaftliche Betriebe, die das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) als Maßnahmen zum Bürokratieabbau eingebracht hatte.

 

Umnutzungsfrist verlängert

Wie das BMEL heute mitteilte, wird zum einen die Umnutzungsfrist für ehemals landwirtschaftliche Gebäude im Außenbereich von sieben auf zehn Jahre verlängert. So haben Landwirte zukünftig länger Zeit zu entscheiden, was mit erhaltenswerter Bausubstanz leerstehender Ställe passieren soll.

In der Praxis habe sich gezeigt, dass solche Gebäude wegen des Fristablaufs nicht umgenutzt werden können, obwohl ihr Zustand mit verhältnismäßig geringem Aufwand eine Folgenutzung erlauben würde. Hiervon könnten laut BMEL auch noch aktive landwirtschaftliche Betriebe Gebrauch machen, die etwa aufgrund einer Umstellung der Produktionsrichtung oder der Betriebsstruktur über nicht mehr genutzte Gebäude verfügen, die ursprünglich aufgrund der landwirtschaftlichen Privilegierung im Außenbereich errichtet worden sind.

 

Mehr Spielraum bei Altenteiler und Eigenbedarfs-Wohnraum

Zum anderen wird die Begünstigung der Erweiterung von Wohngebäuden auf landwirtschaftlichen Betrieben gestärkt. Damit soll den Wohnbedürfnissen verschiedener Generationen eines landwirtschaftlichen Betriebs Rechnung getragen werden. Neben Erweiterungen von Wohngebäuden im Außenbereich soll auch die Errichtung eines selbstständigen Wohngebäudes als Anbau ermöglicht werden. Zudem wird in beiden Fällen die Zahl der möglichen Wohnungen auf vier erhöht. Voraussetzung ist, dass diese durch die bisherigen Eigentümer und ihre Familie genutzt werden.

 

Die ISN meint:

Ist das die Transformation der Tierhaltung, von der Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir immer spricht? Ganz offensichtlich, denn aktive Schweinehalter werden so in der betrieblichen Entwicklung behindert. Für die kann die geplante Gesetzesänderung zum echten Problem werden. Und zwar dann, wenn z.B. die Genehmigung für einen Auslauf am Schweinestall aus immissionsschutzrechtlichen Gründen nicht mehr erteilt wird, weil auf dem Nachbarbetrieb nun anstelle eines Stallgebäudes ein neues Wohnhaus steht. Schweinehaltern, welche ihre Betriebe hinsichtlich der gesellschaftlichen Anforderungen anpassen wollen, darf dieser Weg nicht durch weitere Hürden verbaut werden! Der Transformation der Nutztierhaltung hat man damit mal wieder einen Bärendienst erwiesen.

 


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