26.07.2023rss_feed

Bundeskabinett stimmt Anpassungsvorgabe des Bundesrats zur Herkunftskennzeichnung für frisches Schweinefleisch zu

Header  özdemir HK Frisches Fleisch

Die Bundesregierung hat heute einem nach den Vorgaben des Bundesrats geänderten Verordnungsentwurf zur nationalen Herkunftskennzeichnung zugestimmt. Damit sollen Verbraucher ab Anfang 2024 über die Herkunft von jedem frischem, gekühltem und gefrorenem Stück Schweinefleisch informiert werden.

ISN: Es ist ein erster wichtiger Schritt – es fehlen aber noch einige Schritte. Ziel muss nämlich eine Herkunftskennzeichnung sein, die bis zur Geburt der Ferkel zurückgeht und die auch weitere Absatzkanäle wie z.B. den Außer-Haus-Verzehr umfasst.

 

Künftig muss unverpacktes Schweinefleisch eine Herkunftskennzeichnung aufweisen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die Bundesregierung heute einem entsprechenden Verordnungsentwurf zugestimmt. Ab Anfang 2024 wird damit die Angabe der Herkunft unter anderem bei frischem, gekühltem und gefrorenem Schweinefleisch auch auf nicht vorverpacktes Fleisch – d.h. Ware, die in der Frischetheke angeboten wird – ausgeweitet. Das war bisher nur bei verpacktem Fleisch vorgeschrieben.

Ein Verordnungsentwurf dazu wurde bereits vom Kabinett im Mai gebilligt, nun wurde er um eine vom Bundesrat geforderten Vorgabe angepasst. Dieser hatte der Zweiten Änderungsverordnung der Lebensmittelinformationsdurchführungsverordnung am 07.07. zugestimmt, sofern die Kennzeichnung bei der ein überwiegenden Abgabe von Fleisch der gleichen Herkunft auch durch einen allgemeinen und gut sichtbaren Aushang im Laden als ausreichend gelte. Fleisch, dessen Herkunft nicht mit der überwiegenden Herkunft übereinstimmt, ist gesondert zu kennzeichnen.

 

Özdemir will Ausweitung auf Außer-Haus-Verzehr

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir erklärte vor diesem Hintergrund, die Herkunftskennzeichnung im nächsten Schritt auf die Außer-Haus-Verpflegung ausweiten zu wollen. Darüber hinaus seien Tierhaltungs- und Herkunftskennzeichnung für ihn ein Geschwisterpaar, das zusammengehöre und zwei wichtige Schritte auf dem Weg, die Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest aufzustellen. Kundinnen und Kunden könnten so eine bewusste Kaufentscheidung treffen und sich aktiv für mehr Tierschutz, regionale Wertschöpfung und hohe Umweltstandards entscheiden.

 

Die ISN meint:

Es geht für die deutschen Schweinehalter einen Schritt in die Richtige Richtung – nicht weniger, aber auch nicht mehr. Es ist die richtige Entscheidung der Bundesregierung, nicht mehr länger auf Brüssel zu warten und mit einer nationalen Lösung voranzugehen – die man in Berlin aber schon längst hätte treffen können. Und es ist jetzt auch wichtig, dass – wie der Bundeslandwirtschaftsminister ankündigt – die Herkunftskennzeichnung zudem schnell für den Außer-Haus-Bereich und weitere Absatzkanäle kommt. Bis zur eigentlichen Herkunftskennzeichnung für Schweinefleisch fehlen aber noch wesentliche Schritte – denn dazu muss die Kennzeichnung auch die Geburt und Aufzucht der Ferkel umfassen. ‚5 X D‘ ist also noch weit entfernt. Bislang geht der Blickwinkel der Kennzeichnung erst mit der Mast los. Nur mit der notwendigen Transparenz können bewusst Kaufentscheidungen für die unter den hohen Standards hierzulande erzeugten Schweinefleischprodukte getroffen werden

 


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