16.05.2024rss_feed

Bundeslandwirtschaftsministerium: Umsetzung des Tierhaltungskennzeichengesetzes ist Ländersache

Laut Bundesregierung obliegt der Vollzug und die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichengesetzes den Behörden auf Länderebene. ©ISN/Jaworr, BMEL, Canva

Laut Bundesregierung obliegt der Vollzug und die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichengesetzes den Behörden auf Länderebene. ©ISN/Jaworr, BMEL, Canva

Der Vollzug und die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichengesetzes obliegt den Behörden auf Länderebene. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor. Eine Rechtsverordnung für allgemein verbindliche Regeln für eine bundeseinheitliche Umsetzung sei weder erforderlich noch durch das geltende Gesetz möglich, berichtet Agra Europe.

 

Für die Umsetzung und den Vollzug des Tierhaltungskennzeichengesetzes sind allein die Landesbehörden zuständig. Auf Bundesebene werden keine allgemein verbindlichen Vorschriften dazu erlassen, wie das Gesetz bundeseinheitlich durchzuführen ist. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke im Bundestag hervor.

 

Moniert hatten die Linken, dass bislang unklar sei, wie das Gesetz länderübergreifend und unter Bündelung staatlicher und privater Kontrollsysteme ausgestaltet werden soll. Laut Bundesregierung ist eine entsprechende Rechtsverordnung aber nicht erforderlich und zudem rechtlich unmöglich, da dem Gesetz die entsprechende Ermächtigungsgrundlage fehlt. Das Tierhaltungskennzeichengesetz ist seit dem 24. August 2023 in Kraft. Es betrifft zunächst nur frisches Schweinefleisch, soll aber künftig schrittweise auf die Gastronomie, verarbeitete Produkte und weitere Tierarten ausgeweitet werden.


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